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Polizistenmord: Anwalt des Polizistenmörders will vor das Bundesverfassungsgericht

Polizistenmord

Anwalt des Polizistenmörders will vor das Bundesverfassungsgericht

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    Rudolf Rebarczyk (vorne) und Raimund Mayr wurden beide rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Brüder werden sich wohl nie wieder sehen.
    Rudolf Rebarczyk (vorne) und Raimund Mayr wurden beide rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Brüder werden sich wohl nie wieder sehen. Foto: Ulrich Wagner

    Der Verteidiger des rechtskräftig verurteilten Polizistenmörders Raimund Mayr, 62, will mit allen Mitteln gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vorgehen. „Wir planen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht“, sagte Rechtsanwalt Adam Ahmed auf Anfrage. Falls diese scheitern sollte, sei man auch bereit, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, betonte Ahmed.

    Mayr war im März 2015 wegen des Mordes am Augsburger Polizeibeamten Mathias Vieth zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof vor kurzem die Revision gegen dieses Urteil zurückgewiesen.

    Anwalt des Polizistenmörders: Schwurgericht war befangen

    Doch damit will sich Mayrs Anwalt nicht abfinden. Sein Hauptkritikpunkt ist, dass das Schwurgericht befangen gewesen sei. Im Februar 2014 war Mayrs Bruder Rudolf Rebarczyk wegen des Polizistenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zunächst waren die Brüder gemeinsam vor Gericht gestanden. Doch der parkinsonkranke Mayr wurde verhandlungsunfähig. Dessen Prozess platzte und musste neu aufgerollt werden. Letztlich entschieden in beiden Verfahren dieselben Richter.

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