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Polizist im Visir: Herrmann-Prozess mit neuem Beweis-Komplex

Polizist im Visir

Herrmann-Prozess mit neuem Beweis-Komplex

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Nach drei Wochen Pause hat der Prozess um die Entführung von Ursula Herrmann am Donnerstag mit der Untersuchung einer möglichen Täterschaft eines inzwischen verstorbenen Polizeibeamten begonnen. Es geht dabei um bislang ungeklärte Einzelheiten der Ermittlungen zu dem Fall, die auf den Polizisten hinweisen könnten.

    So war sein Auto zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts gesehen worden, er hatte eine Jagdberechtigung für das Gebiet, in der Ursulas Todeskiste vergraben worden war, und eine unmittelbar nach Aufklärung der Tat am Entführungsort gefundene Alarmvorrichtung war auffallend nach Anweisungen eines Polizeihandbuches eingerichtet worden. Seine Ehefrau wies als Zeugin jeden Zusammenhang mit dem Entführungsfall vor mehr als 28 Jahren entschieden zurück. "Ich habe mit der Entführung nichts zu tun, mein Mann auch nicht", sagte die Zeugin, die zur Tatzeit mit dem damals aus dem Dienst geschiedenen Polizisten ein Verhältnis und ihn 1984 geheiratet hatte.

    Wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge muss sich derzeit ein Ehepaar vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Der Angeklagte soll Ursula Herrmann im September 1981 entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Das zehnjährige Kind war Stunden nach der Tat in der sargähnlichen Kiste erstickt, aber erst 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion gefunden worden. Bei Ursulas Eltern waren in den Tagen nach der Entführung Erpresseranrufe und -briefe mit einer Lösegeldforderung von umgerechnet einer Million Euro eingegangen. Die aus Zeitungsbuchstaben zusammengeschnipselten Erpresserbriefe soll die Ehefrau des Angeklagten verfasst haben. Beide bestreiten seit Prozessbeginn die Tat.

    Der Ex-Polizist war 1984 als Beschuldigter im Entführungsfall Ursula Herrmann vernommen und die gemeinsame Wohnung durchsucht worden. Unter den "ungerechten Anschuldigungen" durch die Polizei habe der Mann schwer gelitten, sagte seine Ehefrau. Der Polizist hatte im Dienst einen Bauchschuss erlitten und war nach mehreren Operationen aus dem Dienst in den vorzeitigen Ruhestand entlassen worden. Mitte der 90er Jahre starb er.

    Die Verteidigung des Hauptangeklagten beantragte ein neues Gutachten zu einem Tonbandgerät. Nach Analyse einer Expertin des Landeskriminalamtes (LKA) sind mit dem bei dem Angeklagten gefundenen Gerät wahrscheinlich die Erpresseranrufe vor 28 Jahren gemacht worden. Dies soll ein Phonetik-Akustik-Sachverständiger nach Absicht der Verteidigung als "falsch" nachweisen. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu, es gebe keine Veranlassung für einen weiteren Gutachter, da die gehörte

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