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Polizeigewalt: Polizist aus München soll gefesselte Frau geschlagen haben: Beamter vor Gericht

Polizeigewalt

Polizist aus München soll gefesselte Frau geschlagen haben: Beamter vor Gericht

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    Eine 23-Jährige hat gegen einen Polizisten Anzeige erstattet. Er soll sie ins Gesicht geschlagen haben. Der Polizist kommt nun vor Gericht.
    Eine 23-Jährige hat gegen einen Polizisten Anzeige erstattet. Er soll sie ins Gesicht geschlagen haben. Der Polizist kommt nun vor Gericht. Foto: privat

    Dem 33 Jahre alten Polizisten wird in der Anklage vorgeworfen, bei dem Vorfall im Januar der 23-jährigen Frau mit der Faust so ins Gesicht geschlagen zu haben, dass ihr Nasenbein und ein Augenhöhlenboden brach.

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Münchner Polizisten der Inspektion 21 im Stadtteil Au Körperverletzung im Amt vor. Verhandelt wird ab Dienstag, 6. August, am Amtsgericht.

    Polizeigewalt: Junge Frau lag gefesselt auf der Pritsche

    Die junge Frau lag bei der Tat mit Handschellen gefesselt auf einer Pritsche in der Haftzelle. Bislang hat sich der Polizist auf Notwehr berufen. Zum Prozess sind 13 Zeugen geladen, entscheidend für den Ausgang dürften die Aussagen der Kollegen des Angeklagten sein. Für 33 Jahre alten Beamten hätte eine Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe automatisch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge.

    Polizisten vor Gericht

    November 2012: Der suspendierte Rosenheimer Polizeichef wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Beamte hatte den Kopf eines gefesselten Schülers im Herbst 2011 auf der Wache gegen die Wand geschlagen, das Opfer getreten und geohrfeigt. Der 15-Jährige trug dabei eine stark blutende Platzwunde an der Lippe davon. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt. Die Revision des 51-Jährigen wird vom Bundesgerichtshof verworfen, das Urteil ist rechtskräftig.

    Mai 2012: Das Amtsgericht Rosenheim stellt das Verfahren gegen eine vierköpfige Familie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Es sah nur eine geringe Schuld der Angeklagten. Hintergrund des Prozesses war ein Polizeieinsatz vom Herbst 2010 in Schechen. Nach Aussage der Beschuldigten, darunter ein pensionierter Polizist, und von Zeugen war es dabei zu einer regelrechten Gewaltorgie der Beamten gekommen. Die Ermittlungsverfahren gegen die Rosenheimer Polizisten waren aber eingestellt, die Familie hingegen angeklagt worden.

    Januar 2011: In Regensburg wird der Kripochef des Polizeipräsidiums vom Dienst suspendiert. Mitarbeiter beschweren sich über den Mann, die Vorgesetzten untersuchen das Führungsgebaren des ranghohen Beamten. Das Strafverfahren gegen den Mann wird eingestellt, das Disziplinarverfahren nicht.

    Oktober 2010: Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnt eine Anklage gegen Regensburger Polizisten wegen der Tötung des Studenten Tennessee Eisenberg ab. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwalt das Verfahren eingestellt. Der vermutlich psychisch kranke Eisenberg hatte im April 2009 einen WG-Mitbewohner und mehrere Polizisten mit einem Messer bedroht. Zwei Beamte hatten 16 Mal auf den Musikstudenten geschossen und 12 Mal getroffen, der 24-Jährige starb in einer Klinik.

    Oktober 2010: Ein Würzburger Polizist wird verurteilt, weil er beschuldigten Frauen einen Straferlass gegen Sex angeboten hatte. Der Beamte hatte in den Akten gezielt nach Frauen gesucht, gegen die Verfahren liefen. Bei zwei Beschuldigten meldet er sich und verspricht Straferlass oder -minderung, wenn die Frauen mit ihm ins Bett gehen. Eine von ihnen erstattet Anzeige. Der Mann wird per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt.

    März 2008: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Entlassung eines Erdinger Kriminaloberkommissars im Zusammenhang mit der sogenannten Knöllchen-Affäre von Franz Beckenbauer. Nachdem der Fußball-«Kaiser» in einem Auto des FC Bayern mit Tempo 75 statt erlaubter 30 Stundenkilometer geblitzt wurde, versuchte der Kommissar mit zwei anderen Beamten das Verfahren gegen Beckenbauer zu vertuschen. Gegen alle drei Beamten werden Verfahren eingeleitet.

    Januar 2007: Der Leiter der Grenzpolizei im oberpfälzischen Waidhaus wird wegen Privatfahrten in Dienstwägen zu einer Geldstrafe von insgesamt 11 400 Euro wegen Untreue verurteilt. Laut Urteil war der Mann rund 8800 Kilometer mit Autos der Polizei privat unterwegs.

    Es passierte am 20. Januar. Eine Frau rief bei der Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund an. Auf der Fahrt zur

    München: Frau wehrte sich gegen Polizisten

    Nach ihren eigenen Angaben wollten die Polizisten sie am Telefonieren hindern und versuchten ihr das Handy abzunehmen. Dagegen habe sie sich gewehrt. Die Frau wurde daraufhin mit Handschellen gefesselt und zur Dienststelle gebracht, wo sie den Beamten zufolge nicht aussteigen wollte und nur mit Mühe in eine Haftzelle gebracht werden konnte.

    Polizist gab Frau offenbar zwei Fausthiebe ins Gesicht

    Die junge Frau gibt zu, die Polizisten beleidigt und den Angeklagten angespuckt zu haben. Dafür bekam sie inzwischen einen Strafbefehl über 750 Euro. Nach ihren Angaben hat ihr der Beamte in dieser Situation zwei Fausthiebe ins Gesicht versetzt. Seiner Aussage zufolge sprach er beruhigend auf sie ein, sie reagierte mit einer "ruckartigen" Kopfbewegung in seine Richtung. Den Kopfstoß habe er mit einem "ungezielten" Schlag abgewehrt. Laut Attest sieht die junge Frau als Folge der erlittenen Verletzungen teilweise nur verschwommen, die Hornhaut des rechten Auges wurde verletzt.

    Fall in München löste Debatte über Polizeigewalt aus

    Der Fall hat in der Öffentlichkeit heftige Debatten über Polizeigewalt allgemein und die Reaktion der Behörde auf die konkreten Vorwürfe ausgelöst. Als Folge wurden die internen Ermittlungen von einer Spezialabteilung des Polizeipräsidiums auf das bayerische Landeskriminalamt übertragen. dpa/AZ

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