Die Landtagskoalition aus CSU und Freien Wählern will das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) entschärfen. Vor allem der Begriff der „drohenden Gefahr“ als Voraussetzung für polizeiliche Maßnahmen soll enger gefasst und auf den Schutz „bedeutender Rechtsgüter“ wie Sicherheit, Leben, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung beschränkt werden. Erweitert werden sollen zudem Richtervorbehalte etwa bei der Nutzung von DNA-Analysen. Der umstrittene „Präventiv-Gewahrsam“ etwa von möglichen terroristischen Gefährdern wird auf maximal zwei Monate beschränkt. Bislang gab es hier keine Höchstdauer.
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz führte zu massiven Protesten
Im Vorfeld der Landtagswahl 2018 hatte das von der CSU-Regierung verabschiedete Gesetz zu massiven öffentlichen Protesten geführt. Im „Getöse des Wahlkampfs“ seien damals „viele Dinge in das Gesetz hinein gelesen worden, die gar nicht so gemeint waren“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Aber: „Die Proteste damals haben nun aber ganz klar zu mehr Rechtsschutz für die Bürger geführt“, räumte Herrmann ein.
Dass es fast eineinhalb Jahre gedauert hat, bis die Novelle nun vorliegt, habe auch mit ausgiebigen Diskussionen mit den Freien Wählern zu tun, erklärte der Innenminister. Vor allem die striktere Definition der „drohenden Gefahr“ habe die Koalition intensiv beschäftigt. Ein Einsatz, der sich gelohnt hat, sagt Florian Streibl (Freie Wähler): „Das Gesetz wird nun in gewisser Weise liberaler, bleibt aber sehr schlagkräftig.“
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Grüne im Landtag sagen: "Der Druck der Proteste hat gewirkt"
„Der Druck der bayernweiten PAG-Demos hat gewirkt, wenn auch mit großem Zeitverzug“, sagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze: „Der schwammige Begriff der drohenden Gefahr wird jedoch leider weiter angewendet.“ Dieser müsse komplett aus dem Gesetz gestrichen werden, fordert auch SPD-Fraktionschef Horst Arnold: „Was misslungen ist, wird auch in neuer Verpackung nicht schöner.“ Grüne und SPD wollen an ihren 2018 eingereichten Verfassungsklagen gegen das PAG festhalten.
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