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Politikersohn vor Freispruch: Max Strauß kann sich auf Steuerrückzahlung freuen

Politikersohn vor Freispruch

Max Strauß kann sich auf Steuerrückzahlung freuen

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    Max Strauß kann sich auf Steuerrückzahlung freuen
    Max Strauß kann sich auf Steuerrückzahlung freuen

    Von Holger Sabinsky, Augsburg Frage des Vorsitzenden Richters: "Werden weitere Beweisanträge gestellt?". Antwort von Staatsanwalt Wolfgang Natale: "Nein." Zwei Sekunden absolute Stille im Saal 101 des Landgerichts

    Das Gericht hat die letzten Beweisanträge der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung dreier Auslandszeugen abgelehnt. Begründung: Deren Aussagen würden zur Aufklärung des Sachverhalts vermutlich nichts Wesentliches beitragen. Stattdessen werde der seit acht Monaten laufende Revisionsprozess und das zwölf Jahre andauernde Verfahren unzumutbar verlängert.

    Schon seit einigen Wochen wirkt Max Strauß auffallend munter. Er lacht viel, gibt sich in Prozesspausen gar redselig. Kein Vergleich zu dem Häufchen Elend, das er im ersten Augsburger Verfahren war. Damals hat er sogar einen psychischen Zusammenbruch erlitten. "Er ist heute ein anderer Mensch", sagt sein Bruder Franz Georg. Auch privat laufe es für seinen Bruder wieder besser, deutet er an. Und Max baue sich wieder eine Perspektive auf.

    Der Erstgeborene des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß hat tatsächlich mehrfach Grund zur Freude: Nach einem Freispruch steigen auch seine Chancen, ein parallel laufendes Verfahren am Finanzgericht München zu gewinnen. Die Folge wäre wohl eine hohe Steuerrückzahlung für den momentan noch als Steuerhinterzieher Angeklagten.

    Strauß wird vorgeworfen, millionenschwere Provisionen des Lobbyisten Karlheinz Schreiber für Panzer- und Flugzeuggeschäfte nicht versteuert zu haben. Im ersten Prozess war Strauß zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Augsburger Entscheidung jedoch auf. Das unterstellte Treuhandverhältnis zwischen Strauß und Schreiber sei nicht ausreichend bewiesen.

    In der Neuauflage verfolgte die Staatsanwaltschaft eine neue Linie: Sie wollte Max Strauß eine gewerbsmäßige - und damit steuerpflichtige - Lobbyistentätigkeit nachweisen. Die Ankläger gruben auch einige Geschäfte aus, bei denen Strauß als Vermittler tätig war. Doch das Gericht ließ in einer vorläufigen Bewertung klar durchblicken, dass dies nach den Vorgaben des BGH nicht für eine Verurteilung reichen wird. Also wird Max Strauß freigesprochen - mangels Beweisen. Und Bruder Franz Georg sagt dazu: "Ich hoffe, dass jetzt Schluss ist - alles andere wäre unmenschlich."

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