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Politiker muss vor Gericht

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Politiker muss vor Gericht

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    Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den unterfränkischen Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) Anklage „wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen“ erhoben. Er soll in den Jahren 2011 bis 2015 als Abgeordneter mehrere Dienstverträge nur zum Schein abgeschlossen, aber dennoch über seine Kostenpauschale beim Landtag abgerechnet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Freie-Wähler-Politiker damit einen finanziellen Vorteil von über 50 000 Euro verschafft hat. Die

    Felbinger hatte auf Druck von Medienrecherchen bereits im November 2015 den Vorwurf, einen Scheinvertrag geschlossen zu haben, im Grundsatz eingeräumt und rund 60000 Euro an den Landtag zurückerstattet. Seinen Sitz als Abgeordneter hat Felbinger allerdings bis heute behalten. Die Freien-Wähler verzichteten zudem – nicht zuletzt auf Druck von Parteichef Hubert Aiwanger – auf einen Ausschluss des Unterfranken aus der Landtagsfraktion. Aiwanger sieht nun auch in der Anklageerhebung „keine grundsätzlich neue Situation“. Er hoffe zwar, dass „die lange Hängepartie jetzt endlich zu Ende geht“, sagte er auf Nachfrage dieser Redaktion. Er wolle aber Klarheit und deshalb erst das Urteil abwarten: „Wenn dieses vorliegt, werden wir in der Fraktion besprechen, wie es weitergeht.“

    Bis es tatsächlich zu einem Prozess kommt, werden aber wohl noch mehrere Monate vergehen. Zunächst muss das Landgericht München I über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Schon die normale Frist zur Stellungnahme für den Angeschuldigten betrage mehrere Wochen, erklärt die Sprecherin des Landgerichts, Andrea Titz, auf Nachfrage. Diese Frist könne noch einmal verlängert werden. Justizexperten in München gehen davon aus, dass ein Termin frühestens im Herbst realistisch ist.

    Felbinger und sein Anwalt Martin Reymann-Brauer wollten zu der Anklage gestern keine Stellungnahme abgeben.

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