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Politik: Sterbehilfe: CSU hält geplante Gesetzesänderung für unzureichend

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Sterbehilfe: CSU hält geplante Gesetzesänderung für unzureichend

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    Kirchen, Ärzte und die CSU kritisieren den Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe.
    Kirchen, Ärzte und die CSU kritisieren den Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe. Foto:  Oliver Berg/Archiv/ dpa

    Der Vize-Fraktionsvorsitzende der CSU, Johannes Singhammer, fordert Änderungen am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Allein die gewerbsmäßige Sterbehilfe zu verbieten, reiche nicht aus, sagte er der „Passauer  Neuen Presse“ vom Dienstag. Es sei schon jetzt absehbar, „dass das Gesetz in seiner jetzigen Form umgangen werden kann und wird“. Daher sollte in der Koalition offen über Verbesserungen an dem Gesetz gesprochen werden, forderte Singhammer.

    Kirche fordern den Verbot organisierter Sterbehilfe

    „Die beiden großen Kirchen haben vorgeschlagen, die organisierte Sterbehilfe zu verbieten. Das halte ich für einen richtigen Ansatz“, sagte der CSU-Politiker. „Wir sollten dieses Modell genau prüfen.“ Singhammer plädierte dafür, den Abgeordneten bei der Entscheidung über das Gesetz größtmöglichen Spielraum zu lassen. Es gehe um eine wichtige ethische Frage. „Bei diesem Thema eine Gewissensentscheidung zu leugnen ist schwierig.“

    Sterbehilfe: Was ist strafbar und was nicht?

    Der Bundestag soll sich nach bisheriger Planung voraussichtlich in der Nacht zum Freitag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befassen. Demnach macht sich künftig strafbar, wer einem anderen beim Selbstmord hilft, um damit Geld zu verdienen. Ausdrücklich straffrei bleiben sollen dagegen Angehörige und andere nahestehenden Menschen, die den Sterbewilligen auf dem Weg zum Sterbehelfer begleiten.

    Kirchen und Ärzte kritisieren den Gesetzesentwurf

    Der Entwurf der Ministerin war bei den Kirchen, in der Ärzteschaft sowie in der Union auf Kritik gestoßen. Gegner der Regelung monierten, dass künftig womöglich auch Ärzte oder Pfleger als nahestehende Menschen indirekt Sterbehilfe leisten könnten. Leutheusser-Schnarrenberger betonte hingegen, von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein. Vielmehr stelle der Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war. (afp)

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