Gegen den Günzburger Landtagsabgeordneten Alfred Sauter, der in Verdacht steht, sein Amt missbraucht zu haben, um sich in der Corona-Krise zu bereichern, wollen die Grünen im Landtag notfalls mit dem härtesten Mittel vorgehen, das dem Parlament zur Verfügung steht – einer Abgeordnetenklage. Es wäre nach Auskunft des Landtagsamtes ein historisch einmaliger Vorgang.
Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann sagte unserer Redaktion, dass in dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre, der im Moment gemeinsam mit SPD und FDP vorbereitet wird, entsprechende Fragen gestellt werden sollen. Sollte sich der Verdacht gegen den früheren bayerischen Justizminister erhärten, dann sei eine Abgeordnetenklage „der nächste logische Schritt.“
Sauter könnte sein Mandat als Abgeordneter verlieren
Die Grünen stützen sich dabei auf Artikel 61, Absatz 3 der bayerischen Verfassung. Dort heißt es: „Die Anklage gegen ein Mitglied des Landtags ist darauf gerichtet, dass es in gewinnsüchtiger Absicht seinen Einfluss oder sein Wissen als Mitglied des Vertretungskörpers in einer das Ansehen der Volksvertretung gröblich gefährdenden Weise missbraucht hat.“ Sollte der Landtag zu der Überzeugung kommen, dass dies auf Sauter zutrifft, könnte er sein Mandat als Abgeordneter verlieren.
Voraussetzung dafür allerdings ist, dass mindestens ein Drittel aller Abgeordneten einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringen – dafür wären Grüne, SPD und FDP stark genug. Um eine Anklageerhebung durchzusetzen, wäre allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Das bedeutet, dass auch Teile der CSU-Fraktion, der Sauter nicht mehr angehört, seinen Rauswurf aus dem Landtag befürworten müssten.
Markus Blume: "Wer Geschäfte mit der Krise macht, der fliegt."
Grünen-Fraktionschef Hartmann hält das unter Umständen sogar für möglich. Schließlich habe Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder in der Maskenaffäre „volle Transparenz“ versprochen, CSU-Generalsekretär Markus Blume hatte „null Toleranz“ angekündigt und gesagt: „Wer Geschäfte mit der Krise macht, der fliegt.“
Wie berichtet, ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München in der Maskenaffäre gegen Sauter, den Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und weitere Beschuldigte. Es geht im Zusammenhang mit Provisionen in Millionenhöhe um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Die Beschuldigten wiesen alle Korruptionsvorwürfe zurück. Sauter bestritt nicht, als Rechtsanwalt einen Vertrag über die Beschaffung von Masken ausgehandelt zu haben, betonte aber, dass es dabei keinerlei Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter gegeben habe. Aktuell äußert er sich öffentlich nicht.
Mit dem Verfahren einer abgeordnetenklage hat der Landtag keine Erfahrung
Mit dem konkreten Verfahren einer Abgeordnetenanklage hat der Landtag bisher keine Erfahrung. Nach Auskunft des Landtagsamtes hat nach einer Anklage zunächst der Bayerische Verfassungsgerichtshof das nächste Wort. Stimmt er dem Votum der Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten zu, muss wiederum der Landtag entscheiden, welche tatsächlichen Folgen der Richterspruch hat, zum Beispiel, ob der Betroffene das Mandat ruhen lassen muss. Der Untersuchungsausschuss arbeitet davon unabhängig. Diese Woche wollen sich Grüne, SPD und FDP auf einen Fragenkatalog verständigen.