Auch der letzte Showdown im Prozess gegen die Chefetage des Sendener Möbelhauses Inhofer ist in einen Krach ausgeartet. Der Ärger entzündete sich am Plädoyer des Staatsanwalts Dominik Wagner. Er sprach von einem „System“ des Betrugs und forderte für den Möbelhaus-Geschäftsführer Edgar Inhofer, 50, dreieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Die Verteidiger von August und
Lachen des Staatsanwalts sorgt für Ärger
Als Staatsanwalt Dominik Wagner während Müllers Plädoyer auch noch ein Lachen auskommt, gerät der Münchner Strafverteidiger richtig in Rage. Er wendet sich direkt an den Ankläger: „Ich weiß nicht, was Sie so amüsiert, Sie haben unsere Mandanten keineswegs amüsiert! Es geht hier um Haftstrafen und Sie lachen, ich finde das ungehörig!“ Verteidiger Walter Rubach haute in dieselbe Kerbe: „Ich will nicht in Verbalinjurien verfallen, aber das was die Staatsanwaltschaft hier abgeliefert hat, hat mit Rechtsstaatlichkeit herzlich wenig zu tun.“ Rubach fragt sich sogar, ob die Augsburger
Die Staatsanwaltschaft forderte neben den dreieinhalb Jahren für Edgar Inhofer eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von fünf Millionen Euro für den Seniorchef August Inhofer, 79. Die wegen Beihilfe zum Hinterziehen von Sozialabgaben und Steuern angeklagten Karl Inhofer, 81, und Personalchef Peter Schorr, 42, Geldstrafen von 97 200 Euro beziehungsweise 120 000 Euro. Den Schaden bezifferte Staatsanwalt Wagner auf 1,5 Millionen Euro bei den hinterzogenen Sozialabgaben und rund 200 000 Euro tatsächlicher Schaden bei den Steuern.
Rechtsanwalt fordert Bewährungsstrafe
Rechtsanwalt Eckhart Müller erklärte, die Inhofers hätten inzwischen 7,5 Millionen Euro nachbezahlt. Er forderte für seinen Mandanten August Inhofer einen angemessene Geldstrafe. Walter Rubach will für Edgar Inhofer eine Bewährungsstrafe, die weit unter zwei Jahren liegt. „Über die dreieinhalb Jahre, die die Staatsanwaltschaft gefordert hat, will ich nicht mehr reden, das klingt für mich so unsinnig.“ Verteidiger Prof. Werner Beulke beantragte Freispruch für Karl Inhofer. Walter Lechner griff für seinen Mandanten Peter Schorr zu einer ungewöhnlichen Forderung nach dem Paragrafen 59 des Strafgesetzbuchs. Danach kann ein Gericht jemanden verurteilen, aber von einer Strafe absehen. Ersatzweise hält er eine Strafe von 90 Tagessätzen für vertretbar. Das Urteil will die 10. Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Natale an diesem Mittwoch um 9 Uhr verkünden.