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Pflegenotstand: Verfassungsgerichtshof stoppt Pflege-Volksbegehren

Pflegenotstand

Verfassungsgerichtshof stoppt Pflege-Volksbegehren

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    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit des Pflege-Volksbegehrens.
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit des Pflege-Volksbegehrens. Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolbild)

    Das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" ist rechtlich unzulässig. Die gesetzlichen Vorgaben seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, am Dienstag in München

    Innenministerium erklärte Pflege-Volksbegehren für unzulässig

    Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden.

    Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für unzulässig erklärt und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt. Das Ministerium argumentierte, zentrale Teile der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt. In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis. Aus diesem Grund hatte das Hamburger Verfassungsgericht am 7. Mai dieses Jahres schon ein ähnliches Volksbegehren gestoppt.  (dpa/lby)

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