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Peggy Knobloch: Fall Peggy wird neu aufgerollt

Peggy Knobloch

Fall Peggy wird neu aufgerollt

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    Fall Peggy wird neu aufgerollt
    Fall Peggy wird neu aufgerollt

    Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall Peggy: Im Fall der verschwundenen Peggy aus Lichtenberg (Lkr. Hof) empfiehlt die Staatsanwaltschaft Bayreuth, das Verfahren um den Tod des Mädchens neu zu verhandeln.

    Fall Peggy: Das Verfahren wird neu aufgerollt

    Am 7. Mai 2001 wurde Peggy zum letzten Mal gesehen. Die Polizei ließ mit Hundertschaften und Bundeswehr-Tornados nach ihr suchen, erfolglos. Die Ermittler gingen schließlich von einem Verbrechen aus. Doch obwohl sich der Verdacht schnell auch auf den 23-jährigen, geistig behinderten Ulvi K. richtete, blieb dem Leiter der Sonderkommission aus Hof, Herbert Manhart, zunächst der Erfolg verwehrt.

    Als er 2002 in Ruhestand ging, setzte der damalige Innenminister Günther Beckstein eine neue Sonderkommission ein. Deren Chef, Kriminaldirektor Wolfgang Geier, verfolgte die Spur Ulvi K. energisch. Schließlich gestand der Verdächtige – wenn auch unter merkwürdigen Begleitumständen und zunächst in Abwesenheit seines Verteidigers – das Mädchen getötet zu haben. Zwei Tage später widerrief er sein Geständnis. Dennoch wurde er verurteilt. Bis heute gibt es viele Zweifel an dem Ergebnis: Beim ersten Geständnis lief kein Tonband mit. Ein Häftling, dem Ulvi die Tat in der Zelle gestanden haben soll, widerrief das später. Und ein angeblicher Fleck mit Blut des Opfers an der Kleidung des Verdächtigen war wohl nur ein Trick. Nun sagt die Staatsanwaltschaft Bayreuth: Es lägen neue Erkenntnisse zu einer Zeugin vor, die dem Landgericht Hof damals nicht bekannt war.

    Dies könnte eine Wiederaufnahme rechtfertigen, die der Verteidiger von Ulvi K. in einen 2000 Seiten starken Antrag gefordert hat. Er geht davon aus, dass K. den Mord an der Neunjährigen nicht begangen hat.

    Die Schuld von Ulvi wird inzwischen angezweifelt

    Zweifel am Urteil des Landgerichts Hof äußert inzwischen auch Herbert Manhart, Leiter der ersten Soko Peggy: Die Urteilsbegründung habe ihn „nicht überzeugt“. Er bezweifelt, ob der schwerfällige Ulvi in der halben Stunde, die ihm blieb, Peggy hätte umbringen und ihre Leiche spurlos beseitigen können – angeblich mithilfe seines Vaters.

    Wann das Bayreuther Landgericht die Entscheidung über die Wiederaufnahme bekannt gibt, ist laut Sprecher Thomas Goger noch nicht bekannt, aber: „Es wird jetzt wohl mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zeitnah entschieden.“

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