Dr. Harry S. hat sich äußerlich kaum verändert in den vergangenen Jahren. Er trägt dieselbe Kleidung wie im ersten Prozess. Blaue Jeans, weißes Hemd, dunkler Pulli. Eher schlicht also. Und auch so, wie man es bei einen Klinik-Arzt im Dienst kennt, der ja ohnehin noch einen weißen Kittel drüber trägt. Kinderarzt Harry S. sitzt seit vier Jahren im Gefängnis, weil er in seiner Freizeit reihenweise Jungen missbraucht hat. Wenn er eines Tages entlassen wird, will er wieder als Mediziner arbeiten. Aber in einem anderen Bereich, sagt sein Anwalt Moritz Bode – etwa der Altersmedizin oder in der Pathologie.
Auch um die Frage, ob Harry S., 43, irgendwann wieder als Arzt arbeiten darf, geht es seit dieser Woche vor dem Augsburger Landgericht. Das Verfahren gegen den Arzt wird neu aufgerollt. Er ist zwar bereits im März 2016 zu dreizehneinhalb Jahren Haft, Sicherungsverwahrung und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben. Vor allem in einem Punkt waren die Bundesrichter nicht zufrieden. Sie sahen es kritisch, dass Harry S. zwar klar als Pädophiler eingestuft wurde, dessen sexuelle Interessen sich ausschließlich auf Kinder fokussieren. Gleichzeitig ging das Urteil aber auch davon aus, dass er bei seinen Taten voll schuldfähig war. Die Bundesrichter verwiesen das Verfahren nach Augsburg zurück. Verbunden mit dem Hinweis, die Frage der Schuldfähigkeit noch mal genauer anzusehen.
Weil Gutachter hier ein wichtiges Wort mitreden, gibt es jetzt zwei Fachleute, die den Prozess verfolgen: der Nervenarzt Richard Gruber, der schon im ersten Prozess dabei war, und neu sein Kollege Norbert Leygraf. Ob die Neuauflage des Prozesses allerdings ein wesentlich anderes Ergebnis bringt, ist zumindest fraglich. Denn nach Informationen unserer Redaktion kommt der neue Gutachter zum selben Ergebnis wie der alte. Auch er sieht demnach eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit beim Angeklagten.
Harry S. entführte 2014 einen Fünfjährigen, betäubte und missbrauchte ihn
Dagegen, dass auch Richard Gruber wieder als Sachverständiger am Prozess teilnimmt, wehren sich die Anwälte von Harry S. beim Prozessauftakt. Die Verteidiger Ralf Schönauer und Moritz Bode stellen einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter. Der Angeklagte müsse befürchten, dass Gruber an seinen Erkenntnissen aus dem ersten Prozess festhalte, argumentieren sie. Entschieden wird über diesen Antrag am Montag zunächst nicht. Der Termin endet nach einigen Formalien relativ schnell. An diesem Dienstag soll nun ausführlich der Angeklagte zu Wort kommen. Er hatte im ersten Verfahren alle ihm vorgeworfenen 21 Taten eingeräumt. Das wird er wohl wieder tun. Jetzt wird aber nur noch über 19 Missbrauchsfälle verhandelt. Zwei Fälle stellte das Gericht ein, weil sie im Verhältnis zu allen Taten keine große Rolle für die Strafe spielen.
Für den Prozess sind 19 Tage angesetzt. Auch mehrere Opfer müssen erneut aussagen. Teils hatte Harry S. Kinder aus seinem privaten Umfeld missbraucht. Teils passte er sie auf der Straße ab und lockte sie in Keller oder Tiefgaragen. Im August 2014 entführte er bei Hannover einen Fünfjährigen in seine Wohnung. Er betäubte und missbrauchte ihn dort. Die Anwältin Marion Zech vertritt einen jungen Mann, der als Jugendlicher von S. betäubt und missbraucht worden ist. Der Arzt war für ihn eine Art Ersatzvater. Marion Zech sagt: „Meinem Mandanten war es wichtig, dass Harry S. sich zu den Taten bekannt und er Verantwortung übernommen hat.“ Wie hoch die Strafe im neuen Verfahren genau ausfällt, sei für ihn dagegen nicht so entscheidend.