Ungeachtet massiver Kritik der Opposition und aus Teilen der Bevölkerung hat der bayerische Landtag eine Reform des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes beschlossen. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern stimmte am Dienstagabend für die Novelle. Die Grünen sowie SPD, FDP und auch die AfD votierten dagegen mit Nein. Die SPD-Fraktion kündigte umgehend eine weitere Verfassungsklage an.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Das jetzige Änderungsgesetz sieht unter anderem vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannten "drohenden Gefahr" hat. Künftig darf die Polizei hier etwa nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch schon möglich, wenn "erhebliche Eigentumspositionen" bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden.
Bayerische SPD kündigt Klage gegen Polizeigesetz an
Grüne, SPD und FDP beklagten in der Debatte am Abend erneut, die Definition der drohenden Gefahr bleibe schwammig. SPD-Rechtsexperte Horst Arnold kritisierte, die bayerische Polizei bekomme mehr Rechte als das Bundeskriminalamt bei der Terrorbekämpfung. Mehrere Vorschriften auch in dem geänderten Gesetz seien nach Ansicht der SPD verfassungswidrig, man werde deshalb vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen. Die AfD beklagte dagegen, das bestehende Gesetz werde unnötigerweise aufgeweicht. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte die Novelle: Man wolle "Straftaten verhüten, Gefahren abwehren und Opfer schützen". Die Gesetzesnovelle sorge aber für noch mehr Transparenz und noch besseren Rechtsschutz.
Zuletzt hatten am vergangenen Sonntag rund 2000 Menschen in München gegen das Gesetz demonstriert - die Linke kündigte dabei zudem eine weitere Klage an. Gegen das Gesetz in der bisherigen Fassung liegen schon seit Jahren mehrere Verfassungsklagen etwa von SPD und Grünen auf dem Tisch, über diese wurde aber bislang noch nicht entschieden.
Was am bayerischen Polizeigesetz geändert wurde
Die nun von CSU und Freien Wählern vereinbarten Änderungen gehen vor allem auf Vorschläge einer Expertenkommission aus dem September 2019 zurück. Hierzu zählen auch verschärfte Regeln für DNA-Analysen und die Verkürzung eines richterlich angeordneten Präventivgewahrsams auf insgesamt nunmehr maximal zwei Monate. Wer zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten präventiv länger als einen Tag eingesperrt wird, hat künftig Anspruch auf einen Rechtsanwalt.
Die Kritik an der aktuellen Gesetzesnovelle entzündete sich unter anderem an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bürgern. Kritiker sehen darin eine Bedrohung für die Bürgerrechte und ein Einfallstor für zukünftige Überwachungsmaßnahmen. Herrmann, der diese Kritik schon wiederholt als unberechtigt zurückgewiesen hatte, sagte, es gehe unter anderem um den Schutz von Großveranstaltungen, und zwar auf Betreiben der Veranstalter und mit Zustimmung der Betroffenen.