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Osterferien: Drohen Schulschwänzern an bayerischen Flughäfen Kontrollen?

Osterferien

Drohen Schulschwänzern an bayerischen Flughäfen Kontrollen?

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    Am Allgäu Airport wurden im vergangenen Jahr vor den Ferien mehrere Schulschwänzer erwischt. Auch in diesem Jahr schauen Polizeibeamte bei Kindern und Jugendlichen wieder genau hin.
    Am Allgäu Airport wurden im vergangenen Jahr vor den Ferien mehrere Schulschwänzer erwischt. Auch in diesem Jahr schauen Polizeibeamte bei Kindern und Jugendlichen wieder genau hin. Foto: Matthias Becker (Archiv)

    In Bayern und vielen anderen Bundesländern war am Freitag der letzte Schultag vor den Osterferien. Das nimmt allerdings nicht jeder so genau. Weil die Flüge vor dem Ferienstart meist günstiger sind und die Straßen nicht so voll, lassen manche Eltern ihre Kinder die Schule schwänzen, gerne auch mithilfe einer Krankmeldung.

    Früher in die Ferien: Wo die Polizei auf Schulschwänzer achtet

    Der Plan geht aber nicht auf, wenn die Familie auf dem Weg in den Urlaub in eine Polizeikontrolle gerät. Vor allem an Flughäfen kann dies passieren. Gezielte Schulschwänzer-Kontrollen gibt es zwar nicht. Doch aus Sicherheitsgründen sind immer Polizeibeamte vor Ort.

    Am großen Flughafen in München sorgt die Bundespolizei für Ordnung, an den Airports in Memmingen und Nürnberg ist die Landespolizei zuständig. Wie Jürgen Krautwald, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West, auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt, achten die Polizeibeamten durchaus auf Kinder und Jugendliche. Sollten welche entdeckt werden, die eigentlich noch bis zum letzten Schultag im Klassenzimmer sitzen müssten, sprechen die Polizisten die Eltern darauf an.

    In Bayern besteht Schulpflicht. Das heißt, Erziehungsberechtigte müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder zum Unterricht erscheinen. Sollte ein begründeter Ausnahmefall vorliegen, dürfen Schüler vom Unterricht befreit werden. Was eine Ausnahme ist oder nicht, entscheidet am Ende die Schulleitung.

    Was den Familien von Schulschwänzern im Ernstfall droht

    Fehlt eine Genehmigung, die den Kindern erlaubt, vom Unterricht fernzubleiben, erhalten die Eltern eine Anzeige und werden den Schulen oder zuständigen Behörden mitgeteilt. Die Eltern werden angeschrieben und haben dann 14 Tage Zeit, Stellung zu beziehen. Vor allem, wenn ein Kind immer wieder in der Schule gefehlt hat, drohen den Familien Verwarn- und Bußgelder. Deren Höhe variiert je nach Kommune. In den Städten und Gemeinden im Oberallgäu liegt der Tagessatz zwischen 50 und 250 Euro.

    Das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht ist in Bayern keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Die Familien werden nicht am Flughafen festgehalten, sondern können ihre Reise trotzdem antreten.

    Im vergangenen Jahr hatte die Polizei in Bayern zu Beginn der Pfingstferien 20 Familien erwischt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen. Allein am Allgäu-Airport bei Memmingen gab es zehn Fälle. Die Beamten kontrollieren im Zuge der regulären Ausreisekontrollen am Flughafen-Gate und ließen sich in Verdachtsfällen die Genehmigung der Schule zeigen. (mit dpa)

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