Während der Wiesn steigen die Hotelpreise in München spürbar und Zimmer sind kaum noch zu bekommen. Viele Mieter in München bieten daher ihre Wohnungen oder zumindest einen Teil davon zur Untermiete an. Doch wer sich dabei nicht an die Regeln hält, riskiert die fristlose Kündigung durch den eigenen Vermieter oder ein hohes Bußgeld von der Stadt. Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München, erklärt, wie sich Wohnungen und Zimmer richtig untervermieten lassen.
Dürfen Mieter ihre Wohnung generell zur Wiesn untervermieten?
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, darf die komplette Wohnung bis zu sechs Wochen im Jahr untervermietet werden. Das ist sowohl am Stück als auch verteilt über kürzere Zeiträume möglich. Wer seine Wohnung länger als sechs Wochen im Jahr an Touristen vermietet, riskiert bis zu 50.000 Euro Bußgeld von der Stadt München. Denn das gilt als Zweckentfremdung, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht geduldet wird.
Lässt sich ein einzelnes Zimmer länger vermieten?
Ein einzelnes Zimmer darf über das ganze Jahr untervermietet werden. Doch es gibt eine Voraussetzung: Der Mieter muss ebenfalls in der Wohnung leben, wenn er ein Zimmer an Touristen untervermietet.
Was muss dafür abgeklärt werden?
Wenn ein Mieter Touristen in seiner Wohnung oder in einem einzelnen Zimmer unterbringt, muss er dafür die Genehmigung des Mieters einholen. Die sollte schriftlich festgehalten werden, um sie im Zweifelsfall nachweisen zu können. Ein Recht auf Untervermietung gibt es aber nicht. Ein Vermieter kann sie verbieten oder an bestimmte Bedingungen knüpfen. Verstößt der Mieter dagegen, kann ihm nach Abmahnung fristlos gekündigt werden.
Was für einen Vertrag sollte man mit den Untermietern schließen?
In einem schriftlichen Vertrag sollten der genaue Beginn und das genaue Ende der Untervermietung festgelegt werden. Auch die Höhe der Miete ist hier zu vermerken. Bei der Untervermietung gibt es keinen gesetzlichen Schutz, sodass die Höhe des Betrags nicht gedeckelt ist. Daher werden zur Wiesn-Zeit Zimmer in München oft für bis 400 Euro pro Nacht untervermietet.
Wer zahlt bei Schäden?
Um Streit bei Schäden zu vermeiden, empfiehlt der Mietverein München ein Übergabeprotokoll. Hier lässt sich der genaue Zustand der Wohnung oder des Zimmers festhalten. Untermieter müssen für Schäden aufkommen, die sie verursacht haben. Der eigentliche Vermieter der Wohnung kann aber fordern, dass der Mieter erst einmal dafür zahlt. Der kann das Geld dann beim Verursacher zurückholen.
Müssen Einnahmen aus der Untervermietung versteuert werden?
Ja, wer seine Wohnung untervermietet, muss die Einnahmen beim Finanzamt angeben und versteuern.
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