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Oberschönegg: Allgäuer Joghurt wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof

Oberschönegg

Allgäuer Joghurt wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof

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     Der Hersteller Ehrmann wirbt mit dem gesundheitsbezogenen Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für sein Produkt. Nach Ansicht deutscher Gerichte ist dies nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun um Auskunft gebeten.
    Der Hersteller Ehrmann wirbt mit dem gesundheitsbezogenen Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für sein Produkt. Nach Ansicht deutscher Gerichte ist dies nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun um Auskunft gebeten. Foto: Franziska Kraufmann, dpa

    Die Klage vor den Luxemburger Richtern dreht sich um die Frage, ob der Allgäuer Joghurthersteller Ehrmann für den Früchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" werben darf.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Luxemburger Richter in dem Fall um die Auslegung europäischen Rechts gebeten. Der BGH sah den Spruch kritisch, weil er die verbreitete positive Meinung über Milch einfach auf das Produkt übertrage.

    Ehrmann: Urteil erst in ein paar Monaten

    Dabei enthalte "Monsterbacke" fast dreimal so viel Zucker wie herkömmliche Kuhmilch. Bei der mündlichen Verhandlung werden die Parteien ihre Argumente vortragen. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.

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