Die Klage vor den Luxemburger Richtern dreht sich um die Frage, ob der Allgäuer Joghurthersteller Ehrmann für den Früchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" werben darf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Luxemburger Richter in dem Fall um die Auslegung europäischen Rechts gebeten. Der BGH sah den Spruch kritisch, weil er die verbreitete positive Meinung über Milch einfach auf das Produkt übertrage.
Ehrmann: Urteil erst in ein paar Monaten
Dabei enthalte "Monsterbacke" fast dreimal so viel Zucker wie herkömmliche Kuhmilch. Bei der mündlichen Verhandlung werden die Parteien ihre Argumente vortragen. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.