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Oberpfalz: Fuhrunternehmer mit Kopfschuss getötet - Urteil erwartet

Oberpfalz

Fuhrunternehmer mit Kopfschuss getötet - Urteil erwartet

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    Sind Arbeitnehmer bei Gericht geladen, muss sie der Chef freistellen.
    Sind Arbeitnehmer bei Gericht geladen, muss sie der Chef freistellen. Foto: David Ebener (dpa)

    Laut Anklage hatte sie ihren Ehemann aus Habgier im Keller des gemeinsamen Hauses erschossen. Mit dem Mord wollte sich die 34-Jährige demnach das Vermögen und den Betrieb ihres Ehemannes sichern.

    Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Zudem beantragte die Anklagebehörde die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte das Gericht dem Antrag folgen, ist eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.

    Die Ermittler hatten die Leiche des 39 Jahre alten Fuhrunternehmers im April 2012 im Keller seines Hauses gefunden. Zunächst waren sie aber von einem Unfall oder Suizid ausgegangen. Sachverständige des Landeskriminalamtes und Gerichtsmediziner führten die Beamten dann aber auf die Spur der Frau. Sie sitzt seit Herbst in Untersuchungshaft. In der Verhandlung vor dem Landgericht Amberg hatte die Frau zu den Vorwürfen geschwiegen. (dpa/lby)

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