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Oberpfalz: Bub (5) getötet: Angreifer war Straftäter mit Fußfessel

Oberpfalz

Bub (5) getötet: Angreifer war Straftäter mit Fußfessel

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    Bei einem dramatischen Zwischenfall in einem Asylbewerberheim im oberpfälzischen Arnschwanghat es am Samstag zwei Tote gegeben.
    Bei einem dramatischen Zwischenfall in einem Asylbewerberheim im oberpfälzischen Arnschwanghat es am Samstag zwei Tote gegeben. Foto: Armin Weigel, dpa

    Unfassbare Bluttat in einer Asylbewerberunterkunft im Bayerischen Wald: Ein 41 Jahre alter Afghane bringt am Samstag einen fünf Jahre alten Buben in seine Gewalt – und verletzt ihn mit Messerstichen tödlich. Das Kind stirbt noch am Tatort.

    Auch die Mutter des Buben, eine 47-jährige Asylbewerberin aus Russland, greift der Messerstecher an. Sie überlebt die Attacke schwer verletzt. Die herbeigerufene Polizei kann den Angreifer nicht stoppen, sie gibt acht Schüsse auf den Mann ab. Er stirbt durch einen Schuss in die Brust.

    Mann trug eine elektronische Fußfessel

    Am Montag wurde bekannt, dass der Täter, der in der Flüchtlingsunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang (Kreis Cham) den Buben ermordet hat, ein verurteilter Straftäter war. Er trug eine elektronische Fußfessel. Das teilten die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerber registriert.

    Er war nach Informationen der Mittelbayerischen Zeitung im November 2005 ins Bundesgebiet eingereist. Mit Bescheid der Stadt München sei er am 13. Juli 2011 aus Deutschland ausgewiesen worden. Der Grund: Eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung. Das Landgericht München I hatte gegen den Mann im Oktober 2009 eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verhängt, die er bis Januar 2015 komplett verbüßte.

    Bei der Überprüfung seines Asylantrages während der Haft hätten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Verwaltungsgericht München 2014 ein Abschiebeverbot nach Afghanistan festgestellt. Nach seiner Haftentlassung kam der 41-Jährige in dem Asylbewerberheim in Arnschwang unter.

    Danach war es zu einer weiteren Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren“) bei einer Bahnfahrt im Februar 2016 gekommen. Damals wurde eine Geldstrafe verhängt. Wegen der Verurteilung als Brandstifter stand der Afghane unter sogenannter Führungsaufsicht. Per gerichtlichem Beschluss wurde ihm auferlegt, sich lediglich im Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um dies zu kontrollieren, trug er die elektronische Fußfessel.

    Mutter des getöteten Kindes muss im Krankenhaus behandelt werden

    Die genauen Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar. Die schwer verletzte Mutter des getöteten Kindes befindet sich in stationärer Behandlung. Sie hat bei der Auseinandersetzung schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen erlitten. Sie ist derzeit nach Angaben der Polizei nicht vernehmungsfähig. „Es kann daher noch nicht abschließend gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam“, heißt es in der Pressemitteilung. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock.

    Weitere Menschen – darunter einer der Polizisten – trugen ebenfalls einen Schock davon. Im Hinblick auf die tödlichen Schüsse geht die Staatsanwaltschaft bisher von einer Nothilfesituation aus. Die Ermittlungen wegen des Schusswaffengebrauchs führt das Landeskriminalamt. Es wird immer hinzugezogen, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen. ak/dpa

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