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Oberlandesgericht Nürnberg: Nürnberg: Streit um Biomineralwasser geht in nächste Instanz

Oberlandesgericht Nürnberg

Nürnberg: Streit um Biomineralwasser geht in nächste Instanz

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    Prozess-Feature-Bild
    Prozess-Feature-Bild Foto: Ulrich Wagner

    Gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom November ist jetzt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Revision gegangen, wie die mit dem Fall befasste Juristin der Wettbewerbszentrale, Christina Köber, am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Der Mineralwasserbranche sei die Frage so wichtig, dass sie eine höchstrichterliche Klärung wolle, sagte Köber. "Die Branche stellt sich halt die Frage, ob man ein natürliches Lebensmittel wie Wasser als Bioprodukt deklarieren kann."

    Streit um Biomineralwasser

    Der Anbieter des Biomineralwassers, die Neumarkter Lammsbräu, gab sich am Dienstag dennoch gelassen: "Wir begrüßen, dass wir auf diesem Weg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung über das Biomineralwasser kommen werden. Die klug abgewogene Urteilsbegründung der 2. Instanz stärkt unsere Erwartung, dass auch das oberste deutsche Gericht unserer Argumentation folgen wird", sagte Geschäftsführerin Susanne Horn laut Mitteilung. Das Unternehmen ist der Auffassung, angesichts der großen Qualitätsunterschiede der angebotenen Wässer verlangten immer mehr Verbraucher präzisere Informationen über Herkunft der Produkte.

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte der Brauerei mit einem zweitinstanzlichen Urteil von Mitte November gestattet, ihr Quellwasser als "Biomineralwasser" zu vermarkten. Dabei hatte das Gericht anerkannt, dass das von dem oberpfälzischen Unternehmen abgefüllte Mineralwasser weitaus strengere Maßstäbe erfülle als es der Gesetzgeber verlangt. Auch werde der Verbraucher nicht getäuscht, weil hinter der Bezeichnung "Bio" nicht zwingend eine staatliche Lizenzierung und Überwachung stehen müsse. Allerdings musste die dpa/AZ

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