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Oberbayern: Rentnerehepaar getötet - Mordprozess gegen Ex-Justizbeamten

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Rentnerehepaar getötet - Mordprozess gegen Ex-Justizbeamten

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    Ein Ex-Wachtmeister soll an Pfingsten 2014 ein Rentnerehepaar umgebracht haben. Ab Donnerstag steht er vor Gericht.
    Ein Ex-Wachtmeister soll an Pfingsten 2014 ein Rentnerehepaar umgebracht haben. Ab Donnerstag steht er vor Gericht. Foto: Arne Dedert (dpa)

    Der Einbrecher fühlte sich gestört. Am helllichten Tag wollte er das Haus in aller Ruhe nach Diebesgut durchsuchen, doch er fand nichts. Als sich der Mann gerade den Keller vornahm, kamen die Eigentümer der Villa heim - und der Einbrecher wurde zum Mörder. So zumindest sieht es die Staatsanwaltschaft und klagte den Ex-Wachtmeister an. Vom kommenden Donnerstag (29. Januar) an muss sich der 58-Jährige wegen zweifachen Mordes vor dem Traunsteiner Schwurgericht verantworten.

    Die Ermittler werfen dem Ruhestandsbeamten vor, die Eheleute am Pfingstmontag (9. Juni) des vergangenen Jahres in deren Ferienhaus in Aschau im Chiemgau getötet und ausgeraubt zu haben. Und es soll nicht der einzige Überfall gewesen sein: Auch für eine räuberische Erpressung im November 2013 in Brannenburg (Landkreis Rosenheim) muss sich der frühere Wachtmeister nun verantworten.

    Einst beaufsichtigte er Gefangene, seit fast acht Monaten sitzt er selber in Untersuchungshaft. Der 58-Jährige war wenige Tage nach dem Mord an dem 90 Jahre alten Arzt und dessen 25 Jahre jüngerer Ehefrau gefasst worden. Erst auf Druck der Polizei verriet er das Versteck, in das er die Leichen gebracht hatte - ein Wald im südlichen Landkreis Rosenheim. Bei den Vernehmungen soll er sich auch zu Details der Tat geäußert haben, hieß es in Ermittlungskreisen.

    Laut Anklage forderte der Ex-Wachtmeister an jenem Feiertag von den Eheleuten die Herausgabe der EC-Karte samt PIN. Eingeschüchtert von den Drohungen schrieb der 90-Jährige die Geheimzahl auf einen Zettel und gab das Papier dem Räuber. Doch dann wehrten sich die Opfer gegen die Bedrohung. In einem Handgemenge stürzte die Frau zu Boden.

    Der mutmaßliche Täter erschlug - so die Anklage - daraufhin die 65-Jährige mit einem Dachgepäckträger, mit dem er sich zuvor gewaltsam Eintritt in das Haus verschafft hatte. Den alten Mann erstach er demnach mit einem Küchenmesser, das er in einem Rucksack mitgebracht hatte. Einen an der Tat Unbeteiligten ließ er den Ermittlungen zufolge an den Tagen nach dem Doppelmord in Rosenheim unter einem Vorwand an zwei Geldautomaten jeweils 2000 Euro vom Konto der Opfer abheben.

    Schon im Herbst 2013 soll der Angeklagte in Brannenburg (Landkreis Rosenheim) eine Frau und deren Mutter in ihrer Wohnung überfallen und die Herausgabe der EC-Karte samt PIN erzwungen haben. Auch dabei untermauerte er seine Drohung mit einem Küchenmesser. Vor seiner Flucht musste die Frau eine Flasche mit milchiger Flüssigkeit leer trinken. Es soll sich um ein Beruhigungsmittel gehandelt haben.

    Vom Konto des Opfers hob der Täter noch am Tag des Raubüberfalls 1000 Euro ab. Das Abheben weiterer 1000 Euro tags darauf scheiterte, weil die EC-Karte inzwischen gesperrt worden war und der Automat die Karte einbehielt.

    Der Traunsteiner Schwurgerichtsvorsitzende Erich Fuchs will im Prozess mehrere Sachverständige und zahlreiche Zeugen hören. Das Urteil soll nach fünf Verhandlungstagen am 5. März verkündet werden.  dpa

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