Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Oberallgäu: So geht es jetzt mit dem Riedberger Horn weiter

Die Menschen im Oberallgäuer Balderschwang haben sich eindeutig positioniert: Beim Bürgerentscheid vor wenigen Tagen kamen die Befürworter des Bergbahnprojekts am Riedberger Horn auf 85 Prozent, in Obermaiselstein votierten 68,3 Prozent für das umstrittene Vorhaben. Die von Ministerpräsident Seehofer eingeforderte „klare Willensbekundung“ vor Ort liegt also vor. Doch wie geht es nun weiter in dem verfahrenen Verfahren? Wie will die Staatsregierung den Weg ebnen für eine neue Seilbahn samt Piste in einem Naturraum, der bisher teilweise für jegliche Eingriffe tabu war?

Schlüssel des Ganzen ist laut Heimatminister Markus Söder, die Alpenplan-Schutzkategorie C im betroffenen Bereich in die weniger strenge Kategorie B abzustufen. Dazu nötig ist eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP), das alle Entwicklungen in Bayern festlegt. Bislang rangiert der Bereich für Seilbahn (6,7 Hektar) und Piste (2,15 Hektar) in beiden Schutzkategorien.

Am Ende entscheidet der Landtag

„Wir geben jetzt Gas. Diese Änderung wollen wir noch 2016 auf den Weg bringen“, sagt Söders Sprecherin Tina Dangl. Das Heimatministerium werde in den nächsten Wochen einen Entwurf erarbeiten, der dann vom Ministerrat gebilligt werden muss. Die zu erwartende neuerliche Ablehnung des Liftprojektes durch Umweltministerin Ulrike Scharf bliebe dabei ohne Wirkung: „Einstimmigkeit im Ministerrat ist nicht nötig“, sagt Dangl. Die so angestoßene LEP-Änderung ist ein öffentliches Verfahren, in dem neben den Fachministerien auch Naturschutzverbände und andere Träger öffentlicher Belange eingebunden werden.

„Und natürlich werden Kommunen und der Landkreis gehört“, sagt Gottfried Mayrock vom Landratsamt Oberallgäu. Am Ende des Verfahrens steht die Abstimmung im Landtag, die laut Söder „in jedem Fall“ noch 2017 erfolgen soll. Letzte Hürde für eine neue Bergbahn ist schließlich ein vom Landratsamt genehmigter Bauantrag. Der einzige Weg, um LEP-Änderung und Baugenehmigung juristisch auszuhebeln, führt laut Andreas Kaenders vom Landratsamt über eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgericht.

Diskutieren Sie mit
0 Kommentare
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden