Ein Hund ist schuld an dem schweren Autounfall auf der B310 bei Oy-Mittelberg. Fünf Fahrzeuge stießen dort am Sonntag zusammen, sechs Menschen verletzten sich schwer - darunter zwei Kinder im Alter von fünf und zehn Jahren. Zudem erlitten laut Polizei mehrere Unfallbeteiligte leichte Verletzungen. Die Bundesstraße war für mehrere Stunden komplett gesperrt - und das, weil eine Halterin offenbar ihren Hund nicht angeleint hatte.
Das Tier wurde offensichtlich nicht an der Leine geführt und rannte plötzlich auf die Fahrbahn. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, bremste ein Autofahrer stark ab. Zwei nachfolgende Pkw-Lenker reagieren zu spät und fuhren auf ihn auf. Zudem krachte einer der Wagen in ein entgegenkommendes Wohnwagengespann, weil der Fahrer noch ausweichen wollte. Doch wer trägt nun Schuld an dem Unfall?
Unfall: Schuldfrage sei schwierig zu klären
Muss für den Schaden nun die Hundehalterin aufkommen, die ihr Tier wohl nicht angeleint hatte? Fragen, die laut ADAC-Clubjurist Jost Kärger nicht einfach zu beantworten sind. Denn die Schuldfrage in so einem Fall sei schwierig zu klären.
Zwar sei der Hund die Ursache für den Unfall gewesen. Eine Rolle spiele aber auch die Größe des Tieres. Davon nämlich hänge ab, ob der Autofahrer überhaupt bremsen durfte. Zudem müsse auch geklärt werden, ob die aus der Bremsaktion resultierenden Auffahrunfälle hätten vermieden werden können. AZ