Es war eine ungewöhnlich brutale Schlägerei vor einer Kemptener Disco: Am frühen Morgen des 15. August 2013 hatte ein jetzt angeklagter, 25 Jahre alter Kemptener derart auf einen damals 21-Jährigen eingeschlagen und mit den Füßen gegen seinen Kopf getreten, dass das Opfer mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Jetzt musste sich der mehrfach einschlägig vorbestrafte 25-Jährige Hobbyboxer und gelernte Metzger vor dem Kemptener Landgericht wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung verantworten. Ebenfalls auf der Anklagebank saß sein 26-jähriger Kumpel. Er hatte sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft an der Schlägerei beteiligt. Der Haupttäter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung vier Jahre Haft, der 26-Jährige neun Monate auf Bewährung. Zudem muss der Haupttäter 11 000 Euro an die Opfer zahlen, der andere Verurteilte 1000 Euro.
Beide Angeklagten hatten die ersten Kinderjahre in Kasachstan verbracht und waren dann nach Deutschland gekommen.
25-Jähriger verprügelt Mann vor Disko: Vier Jahre Haft
Die Kemptener Diskothek hatte an jenem Morgen im vergangenen Jahr bereits geschlossen, als es gegen 5 Uhr vor dem Lokal zu der Schlägerei kam. Auslöser waren offensichtlich zwei Mädchen, die einen damals 20-Jährigen laut Staatsanwaltschaft beleidigten und provozierten. Die beiden hinzukommenden Angeklagten entschlossen sich, Passanten vor der Diskothek zu verprügeln, darunter die zwei Opfer, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftraten. Möglicherweise wollten sie den Mädchen imponieren, hieß es bei der Gerichtsverhandlung. Der Haupttäter ließ auch dann noch nicht von einem Opfer ab, als dieses bereits am Boden lag. Vielmehr versetzte er dem jungen Mann Fußtritte gegen den Kopf. Der 21-Jährige lag schließlich regungslos in einer etwa einen Meter großen Blutlache. Daraufhin seien die beiden Angeklagten vom Tatort geflüchtet, heißt es in der Anklage.
22-jähriges Opfer leidet noch immer unter Folgen der Verletzungen
Das Opfer – jetzt 22 Jahre alt – hatte unter anderem ein Schädelhirntrauma erlitten und leidet nach eigenen Worten bis heute an den Folgen der Verletzungen. Bei einem 20-Jährigen wurde eine Platzwunde am Kopf festgestellt, bei zwei weiteren Geschädigten Schürfwunden und Prellungen. Laut Gutachten ist davon auszugehen, dass der Hauptangeklagte zur Tatzeit 1,5 Promille Alkohol intus hatte. Vor Gericht wollte der 25-jährige zunächst keine Angaben machen. Später sagte er, auch er sei bei der Schlägerei zu Boden gegangen und habe sich selbst verteidigen müssen. Tritte gegen den Kopf des Opfers räumte er schließlich ein. Er habe nur verhindern wollen, dass der junge Mann wieder aufsteht und ihn angreift. Staatsanwältin Petra Wagner forderte für den Haupttäter vier Jahre und neun Monate Haft, die Vertreter der Nebenklage sogar siebeneinhalb Jahre. Der Verteidiger des 25-Jährigen hielt drei bis vier Jahre für ausreichend. Der Anwalt des anderen Angeklagten plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten.
In der Urteilsbegründung sagte Vorsitzender Richter Dietmar Hermann zu dem Hauptangeklagten: „Sie haben sich nicht im Griff, das ist Ihr Problem. “