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Nürnberg: Mollaths Ex-Frau wegen Prozessbetrugs angeklagt

Nürnberg

Mollaths Ex-Frau wegen Prozessbetrugs angeklagt

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    Gustl Mollaths Ex-Frau ist ins Visier der Justiz geraten. Sie ist wegen Prozessbetrugs und Unterschlagung angeklagt.
    Gustl Mollaths Ex-Frau ist ins Visier der Justiz geraten. Sie ist wegen Prozessbetrugs und Unterschlagung angeklagt. Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Er habe sein ganzes Hab und Gut verloren, hatte Gustl Mollath während seiner Psychiatrie-Unterbringung stets betont. Dabei berief er sich auf angebliche Aussagen seiner Frau. Nun muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, ob die Ex-Ehefrau die Sachen an sich genommen hat.

    Anwalt: Mollaths Ex-Frau sieht Verfahren gelassen entgegen

    Die wegen Verdachts auf Prozessbetrug und Unterschlagung ins Visier der Justiz geratene Ex-Ehefrau von Gustl Mollath sieht den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gelassen entgegen. "Das weitere Verfahren wird meine Mandantin mit aller Gelassenheit abwarten", sagte ihr Anwalt Jochen Horn am Montag der Nachrichtenagentur dpa.

    Näher wolle sich seine Mandantin öffentlich nicht zu den Vorwürfen äußern, betonte der Anwalt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft werde sie aber Stellung nehmen, sagte Horn.

    Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bestätigte am Montag Medienberichte, wonach es Ermittlungen gegen Mollaths Ex-Frau wegen Prozessbetrugs und Unterschlagung gibt. Die Anklagebehörde reagiere damit auf eine Anzeige vom vergangenen Sommer.

    Mollaths Anwalt Gerhard Strate wirft der Ex-Ehefrau vor, im Zusammenhang mit einem Antrag seines Mandanten auf Prozesskostenhilfe im Jahr 2007 die Unwahrheit gesagt zu haben. Ihr Anwalt habe seinerzeit schriftlich erklärt, dass sie aus Mollaths früherem Haus in Nürnberg-Erlenstegen keine Wertsachen oder Unterlagen mitgenommen habe. Daraufhin sei Gustl Mollath die Prozesskostenhilfe verweigert worden.

    Wo sind Mollaths Sachen?

    Der Nürnberger hatte seinerzeit seine damalige Frau in einem Zivilverfahren auf Auskunft und Schadenersatz im Zusammenhang mit dem angeblichen Verschwinden seines Eigentums verklagt. Mollath war zu diesem Zeitpunkt bereits in der Psychiatrie untergebracht. Sein Haus stand vor der Zwangsversteigerung.

    In diesem Sommer - so Anwalt Strate in einer Erklärung vom August - habe Mollaths frühere Ehefrau dagegen in zwei Interviews erklärt, sie habe Mollaths persönliche Dinge bei Bekannten untergestellt. Dies beweise, meint der Mollath-Anwalt, dass sie die persönlichen Sachen von Gustl Mollath "rechtswidrig an sich genommen" habe.

    Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie war seit 2011 verfassungswidrig

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Der 56-Jährige saß von 2006 bis Sommer 2013 in der Psychiatrie, weil er seine damalige Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt hatte.

    Anfang August ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie Mollaths umgehende Freilassung an. Anfang September gab das Bundesverfassungsgericht schließlich einer Beschwerde des Nürnbergers statt und erklärte seine Unterbringung in der Psychiatrie seit 2011 für verfassungswidrig. dpa

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