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Nürnberg: Haftstrafe für U-Bahn-Schläger

Nürnberg

Haftstrafe für U-Bahn-Schläger

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    Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe zu fünf Jahren und sechs Monaten. „Ganz besonders verwerflich ist, dass Sie in dieser Stadt, die von den Nazis einst in Schutt und Asche gebombt wurde, als bekennender Neonazi einen politisch Andersdenkenden in der Öffentlichkeit zusammenschlagen wollten und dies auch getan haben“, sagte der Vorsitzende Richter, Richard Caspar, in seiner Urteilsbegründung. Mit seinem Schuldspruch folgte das

    Nach Überzeugung der Kammer kam es zu der Schlägerei, weil sich der 17-Jährige in der U-Bahn abfällig über eine Tasche der Freundin des Neonazis geäußert hatte – eine Tasche der in der rechten Szene beliebten Marke Thor Steinar. Durch die Aussage provoziert, habe der 24-Jährige dem Praktikanten sofort mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Anschließend sei es zu einer Rangelei gekommen, in deren Verlauf der 24-Jährige seinem am Boden liegenden Opfer mit dem Fuß ins Gesicht getreten habe. Der Angeklagte hatte diesen Tritt zwar bestritten, das Gericht glaubte in diesem Punkt einem Augenzeugen.

    Als Folge der Schläge erlitt der 17-Jährige einen Herzstillstand und musste noch am Bahnsteig wiederbelebt werden. Er lag mehrere Wochen im Krankenhaus und ist seither leicht gehbehindert. An den Vorfall kann er sich nicht mehr erinnern, hatte vor Gericht aber ausgesagt, er könne sich als aktiver Linker durchaus vorstellen, sich über eine Thor-Steinar-Tasche aufgeregt zu haben.

    Weil der Herzstillstand nach Aussage eines Gutachters keine Folge eines Tritts gegen den Kopf gewesen sein konnte und das Opfer zudem keine äußeren oder inneren Kopfverletzungen hatte, könne nicht von versuchtem Totschlag ausgegangen werden, urteilte die Kammer. Dem 24-Jährigen sei auch nicht nachzuweisen, dass er den Zusammenbruch seines Opfers gesehen und sich dennoch entfernt habe. Letztlich habe also nur bewiesen werden können, dass der 24-Jährige sein Opfer verletzen, aber nicht töten wollte.

    Schuld mindernd wertete Caspar neben dem Geständnis des 24-Jährigen, dass er sich einen Tag nach der Tat bei der Polizei gestellt hatte. Belastend sei dagegen, dass der 24-Jährige einschlägig vorbestraft ist und unter Bewährung stand. (dapd)

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