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Altomünster: Nonnen-Anwärterin soll Kloster verlassen und wehrt sich gegen Räumung

Altomünster

Nonnen-Anwärterin soll Kloster verlassen und wehrt sich gegen Räumung

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    Claudia Schwarz bezeichnet sich als Postulantin des - mittlerweile aufgelösten - Birgittinnenordens.
    Claudia Schwarz bezeichnet sich als Postulantin des - mittlerweile aufgelösten - Birgittinnenordens. Foto: Jakob Stadler (Archiv)

    Sie lebt weiter völlig alleine - und derzeit bei klirrender Kälte - in dem jahrhundertalten Kloster Altomünster bei Dachau und weigert sich auszuziehen: Die Nonnen-Anwärterin Claudia Schwarz wehrte sich am Montag vor dem Landgericht München II gegen die Vollstreckung der Räumung durch die Erzdiözese München und Freising. Die 39-jährige Juristin sagt, sie wolle in dem aufgelösten Kloster Nonne werden. Das sei "meine Berufung", Gott wolle es so. 

    Richter Marcus Preißinger schlug einen Vergleich vor. Man könne den Streit "nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag hinausziehen". Doch es gab keine Einigung: Die Erzdiözese verlangte ein Auszugsdatum Ende Juni - für Schwarz "keine Option". Sie pocht auf einen endgültigen Spruch aus Rom. Tatsächlich ist eine weitere Entscheidung der Apostolischen Signatur zu erwarten, des höchsten Gerichts der römischen Kurie. 

    Mindestens drei Nonnen pro Kloster

    Der Vatikan hatte die Auflösung des einzigen Klosters des alten Birgitten-Ordens in Deutschland beschlossen, weil dort nur noch eine Nonne gelebt hatte, Apollonia Buchinger. Die Mindestbesetzung besteht aber aus drei Ordensfrauen. Apollonia fügte sich und zog im Februar 2017 in eine Wohnung in Vilseck in der Oberpfalz um. 

    Die gläubige Juristin kämpft weiter. Für Apollonia formulierte sie einen Widerspruch beim Vatikan gegen die Kloster-Auflösung - und blieb als "Hausbesetzerin" im Kloster. Sie sei in Kontakt mit fünf Frauen, die ebenfalls in Altomünster Nonne werden wollten, sagt sie. 

    Sie hält den Tagesablauf im Kloster ein - auch wenn sie ganz allein ist

    Einsam sei es nicht - und auch bei den eisigen Temperaturen nicht arg kalt; in ihrer Zelle laufe die Heizung. Ihr Tagesablauf beginne um fünf Uhr und sei geprägt von Gebeten. Sie halte den Klosterablauf strikt ein, sagt sie. Nebenbei habe sie das klösterliche Totenbuch abgeschrieben und digitalisiert. Sie pflege den Klostergarten "soweit ich kann" - mähe den Rasen, ernte das Obst und sammele Nüsse.

    Wenn Rom ablehnt und sie ausziehen muss? Dann komme vielleicht ein Noviziat in einem anderen Kloster in Schweden oder Holland in Frage, sagt sie. "Gott wird mir zeigen, was zu tun ist."

    Nüsse aus dem Klostergarten werden zum Streitfall

    Schwarz hatte Mitte Februar vor dem Verwaltungsgericht München erstritten, trotz teils mangelhaften Brandschutzes bleiben zu können. Sie zog dazu in eine andere Zelle um. Vor dem Amtsgericht Dachau hatte sie zuvor erkämpft, dass ihr Aufenthalt nicht gestört werden dürfe. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht München II hatten sich Schwarz und die Erzdiözese in einem Vergleich darauf geeinigt, dass sie bis zu einer Entscheidung Roms über den Widerspruch bleiben darf.

    Am Rande des Prozesses gibt es ein weiteres kleines Scharmützel zwischen der Nonne in spe und der Erzdiözese - um Nüsse aus dem Klostergarten. Die hatte Schwarz 2016 in den Klosterstadel getragen. Nun ist er abgesperrt. Die Nüsse gehörten dem Erzbistum, argumentierte dessen Vertreter. Es werde aber geprüft, ob der Stadel neu geöffnet wird. (dpa/lby)

    Zum Hintergrund der Geschichte:

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