Es gibt in diesem Land Telefone, durch deren Leitung sich täglich unvorstellbare Dramen ihren Weg bahnen. Gabriele Tammen-Parr sitzt an solch einem Apparat in Berlin-Kreuzberg. Er klingelt etwa 200 Mal im Monat. Erst neulich, ein betagter Mann: „Wissen Sie, eigentlich bin ich schon Witwer. Meine Frau ist zwar noch da. Aber sie sitzt da wie ein Möbelstück. Ich bin einsam. Es geht nicht mehr.“
Tammen-Parr kennt viele solcher Geschichten. Vor einigen Jahren hat sie die Diakonische Beratungsstelle „Pflege in Not“ gegründet – für pflegende Angehörige, die nicht mehr können, nicht mehr wissen, was sie tun sollen mit diesem Menschen zu Hause, der vom Ein und Alles zur Belastung geworden ist.
Ihr eigener Schwiegervater etwa. Dement, nachtaktiv, rauchte, legte die Zigarette auf dem Couchpolster ab und geisterte dann weiter. Jede Nacht stand seine Frau auf, ging ihrem Mann hinterher und startete dann ausgelaugt in den neuen Tag.
Überforderung, Verzweiflung, Gewalt.
3,41 Millionen Pflegebedürftige gibt es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland, Tendenz stark steigend. 59 Prozent der Menschen, die zu Hause einen Demenzkranken betreuen, fühlen sich nach einer Studie der Krankenkasse DAK überfordert. Und 40 Prozent aller pflegenden Angehörigen sind nach einer Untersuchung des Zentrums für Qualität in der Pflege bereits gewaltsam geworden.
Die Pflege raubte dem 92-Jährigen die letzte Lebenskraft
Das Land diskutiert über Pflegeheimskandale, Personalschlüssel, Gehälter, Systemrelevante und Balkonklatscher. Zu Recht. Was oft vergessen wird: In Deutschland findet die Pflege zu einem Großteil zu Hause statt, in drei von vier Fällen, gut zur Hälfte sogar allein durch Angehörige. Und oft zerbrechen da – zwischen Blumengardinen und Porzellangeschirr, schwarz-weißen Hochzeitsfotos und Mitbringseln aus dem Toskana-Urlaub zu Adenauer-Zeiten – ganze Seelen, ganze Ehen, ganze Leben.
Donnerstag, ein nebliger Novembermorgen, Landgericht Würzburg. Es ist der zweite und letzte Verhandlungstag im Verfahren gegen einen 92-Jährigen aus Gemünden im Landkreis Main-Spessart. Der Angeklagte hat fast 70 Jahren Ehe ein Ende gesetzt und seine schwer demente Frau erstickt. Ein Suizidversuch im Anschluss scheiterte. Totschlag mit markerschütterndem Motiv: Liebe und Überforderung. Die Pflege seiner Frau raubte ihm die letzte Lebenskraft.
Leicht gebückt, aber mit sicheren Schritten betritt der alte Mann den Gerichtssaal. Er trägt eine karierte Jacke, dicke Brille, die Haare sind nach hinten gekämmt. Auf seiner Stirn erzählen tiefe Falten von einem bewegten Leben.
Geboren 1928 im Spessart, beginnt er noch als 16-Jähriger die erste große Reise. Die Alliierten marschieren zu Kriegsende Richtung Würzburg. Mit einem Freund flieht der Jugendliche aus Furcht nach Österreich. Zu Fuß. Er gerät in Kriegsgefangenschaft und läuft danach erneut. Von Niederbayern nach Unterfranken. Nach Hause. Sein neues Leben beginnt.
Mit 80 Jahren brachte er sich das Kochen bei
Er schließt eine Malerlehre ab und lernt ein gleichaltriges Mädchen kennen, geflohen aus Schlesien – „meine Margarethe“. Die beiden heiraten. Sie wird, klassisch in den 50er Jahren, Hausfrau. Er bringt das Geld nach Hause, leitet ein Geschäft für Malerzubehör. Sie bauen ein Haus mit Garten, reisen viel, nach Alaska, nach Kanada, wo Verwandtschaft lebt. Szenen einer Bilderbuchehe. Doch im Laufe der Jahrzehnte vergilben die Seiten.
Der Kinderwunsch bleibt ein Leben lang unerfüllt. Dann bekommt die Frau Arthrose an Händen und Hüften. Das Gehen fällt schwerer, der Haushalt sowieso. Mit 80 Jahren bringt ihr Mann sich mithilfe des Internets das Kochen bei, um sie zu versorgen.
Eigentlich, so schildert der Schwager des Angeklagten aus der Wohnung über ihnen bei der Verhandlung, war ihre größte Angst stets, dass er vor ihr geht. Tatsächlich versprechen sie sich: Wir gehen irgendwann zusammen. In Würde.
In einem Friedwald im Nachbardorf suchen sie sich einen Baum und zwei Urnengräber aus. „Der Tod war nie ein Tabuthema“, sagt der Angeklagte, der sich am Donnerstag zum ersten Mal selbst äußert. Als „eineiige Zwillinge“ beschreibt der Schwager das Paar.
Am Landgericht Würzburg tun sich alle am Fall Beteiligten schwer
Der Fall ist durchtränkt von Trauer. Das ist allen Beteiligten anzumerken. Dem Angeklagten, der immer wieder stockt, neu ansetzt, in weichem Fränkisch. Den Angehörigen, die dem 1,65 Meter kleinen Mann Mut zusprechen, wenn er in den Pausen durch das Foyer des Gerichts tappst, den Blick schweifen lässt, die Hände hinter dem Rücken verschränkt, und aus seiner Wasserflasche nippt. Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach, der sich sichtlich um Einfühlsamkeit bemüht.
2015 zeigen sich bei der Frau des Angeklagten erste Demenzanzeichen. Anfangs geht er mit ihr zum Gedächtnistraining. Sie erhält Pflegegrad drei. Ab 2019 dann verschlechtert sich ihr Zustand rapide. Sie bekommt Wahnvorstellungen, sieht fremde Männer in der Wohnung, irrt orientierungslos umher. Eine Darmverengung macht sie inkontinent. Er wischt es weg, gibt ihr Medikamente, geht einkaufen, zieht sie an, macht den tausend Quadratmeter großen Garten.
Sie will irgendwann nichts mehr essen, nimmt starkes Morphium, verliert viel Gewicht. In den letzten Wochen ihres Lebens soll sie den Mann, mit dem sie fast 70 Jahre verheiratet war, kaum mehr erkannt haben. Zweimal die Woche kommt jemand von der Sozialstation. Es hilft nichts, es wird zu viel. Die Überforderung. Die Angst, sie ins Heim geben zu müssen. Das Versprechen, gemeinsam die Welt zu verlassen. „Mich hat die Pflege derart überlastet, dass ich zum Schluss keinen Ausweg mehr gefunden habe. Ich habe meine Frau von ihrem Leiden erlösen wollen“, sagt er.
Selbst in den schrecklichsten Stunden seines langen Lebens bleibt der 92-Jährige fürsorglich. Der 3. November 2019, so rekonstruiert das Gericht, beginnt wie jeder andere Tag auch: mit der Unterleibs-Reinigung und einem gemeinsamen Frühstück. Am nächsten Tag ist eine zweiwöchige Kurzzeitpflege für die Demenzkranke anberaumt.
Dann greift der 92-Jährige zu einem geschirrtuchgroßen Hasenfell
Abends schaut das Ehepaar gemeinsam fern, die Frau blickt apathisch auf den Bildschirm. Dann setzen sie sich aufs Bett. Er zündet eine Kerze an, schenkt zwei Schoppen Wein ein, wie er das oft getan hat. Seiner Frau mischt er fünf bis sechs Schlaftabletten unter. Wenige Tage zuvor hat er Abschiedsbriefe verfasst. Die Unterlagen für zwei Beerdigungen liegen bereit, ebenso die Versicherungspapiere.
Die beiden umarmen sich. Ein letztes Mal. „Es war eine liebevolle Beziehung“, presst der Angeklagte heraus, als er von der Tat erzählt. Nachdem sie weggedöst ist, drückt er ihr ein geschirrtuchgroßes Hasenfell ins Gesicht, bis sie aufhört zu atmen. Noch eine Stunde liegt er neben ihr, verabschiedet sich.
Er heftet einen Zettel an die Tür – „Bad bitte nicht betreten. Sofort die Polizei rufen“ –, lässt den Schlüssel stecken und legt sich in die Badewanne. Von dort wählt er um kurz nach 22 Uhr den Notruf, bittet, die Leichname unauffällig zu bergen und mit den Hinterbliebenen „schonend“ umzugehen. Dann taucht er den Föhn ins Wasser.
Die Rettungskräfte finden die Frau nur noch tot auf. Ihr Ehemann liegt unversehrt in der Wanne, will sich noch ertränken. Als „verzweifelt und lebensmüde“ beschreiben ihn die Ersthelfer. Bilder vom Tag nach der Tat zeigen einen kraftlosen Mann, das Kinn unrasiert, die Augen eingefallen.
Für vier Wochen kommt er in Untersuchungshaft, psychiatrische Abteilung, Suizidgefahr. „Das war wie im Verlies. Ich bin als Halbtoter rausgekommen“, erzählt er. „Es war erschreckend“, sagt sein Verteidiger Norman Jacob.
Die Frage ist am Würzburger Landgericht: Wie soll man ihn bestrafen?
Wie einen Menschen bestrafen, der seiner großen Liebe ein Versprechen für die Ewigkeit gegeben hat – auf dass der Tod sie nicht scheidet?
Der, so sieht es die psychologische Gutachterin, derart überlastet, verzweifelt und letztlich schwer depressiv war, dass er „kein Licht am Ende des Tunnels“ sah. Für den, wie sein Anwalt sagt, „jede Gefängnisstrafe lebenslänglich bedeuten würde“. Dessen letzte Worte vor Gericht sind: „Ich kann nur sagen, dass ich das alles sehr bedauere.“
Die Staatsanwaltschaft plädiert auf zwei Jahre und neun Monate Haft, was nach deutschem Strafrecht nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ein minderschwerer Fall des Totschlags. Aber eben Totschlag.
Verteidiger Jacob fordert eine Bewährungsstrafe, also maximal zwei Jahre. Es folgen quälende zwei Stunden bis zur Urteilsverkündung, die sich der Angeklagte mit einem Spaziergang vertreibt.
Ein Rückblick. März 2015, Esslingen: Ein 61-Jähriger bringt seine bettlägerige Mutter um. Ein Selbstmordversuch scheitert.
Zweiter Weihnachtsfeiertag 2016, München: Eine schwer Demente, 84, fängt am frühen Morgen an zu röcheln. Ihr Mann erstickt sie mit einem Waschlappen, schneidet sich dann die Pulsadern auf, stirbt aber nicht.
März 2018, Leipzig: Ein 72-jähriger Demenzkranker wird von seinem Sohn mit einem Holzscheit erschlagen. Nach knapp einem Monat häuslicher Pflege.
Januar 2020, Billigheim in Baden-Württemberg: Ein 79-Jähriger erdrosselt seine pflegebedürftige Frau mit einer Kordel. 58 Jahre Ehe, drei Söhne. Danach schneidet er sich mit einem Schinkenmesser in die Handgelenke. Vor Gericht sagt er: „Der Akku war leer.“
Offizielle Zahlen zu Tötungsdelikten in der häuslichen Pflege haben weder das bayerische Justizministerium noch das Statistische Bundesamt. Wenn Pflegeberaterin Birgit Staib von solchen Fällen hört, senkt sich ihre Stimme. Sie sagt: „Die Erwartungshaltung an sich selbst oder an den Partner, die Pflege innerfamiliär stemmen zu können, weil man sich das mal versprochen hat, gibt es häufig. Oft wird dann keine Hilfe von außen angenommen.“
Eine Expertin sagt: Ich spüre die Überlastung in jedem Gespräch
Auch Staib bietet eine Art Sorgentelefon an, für die Arbeiterwohlfahrt in Nürnberg. „Im Grunde genommen spüre ich die Überlastung in jedem Gespräch, vor allem bei Demenz“, berichtet sie. „Sie haben einen Menschen an Ihrer Seite, der nach und nach Fähigkeiten verliert – kognitiv, verhaltensmäßig, körperlich.“
Ihre Berliner Kollegin Gabriele Tammen-Parr sagt: „Die Pflege kann eine Ehe in die absolute Schieflage bringen. Plötzlich entsteht eine große Abhängigkeit, geknüpft an viele Erwartungen. Die meisten Pläne, die man noch gemeinsam hatte, gehen meist nicht mehr.“
Urteilsverkündung in Würzburg. Verteidiger Jacob spürt in diesem Moment erstmals seit zehn Jahren beim Abschluss eines Verfahrens seinen Puls, erzählt er später. Der Angeklagte lauscht ruhig, aber geschafft den Worten des Vorsitzenden Richters Hans Brückner. Er verurteilt den 92-Jährigen zu zwei Jahren Haft – auf Bewährung.
Ein Monat mehr, und er müsste ins Gefängnis. An die Caritas muss er außerdem 10.000 Euro zahlen. Das Geständnis, das Alter, der Suizidversuch, das Motiv der Liebe, die Depression, das Versprechen – all das hat am Ende eine Rolle gespielt.
Wenn der Mann, der nicht mehr leben wollte und jetzt weiterlebt, ohne seine bessere Hälfte durch die Wohnung geht, sieht er seine Margarethe noch immer. So erzählt er das vor Gericht. Er sehe sie am Küchentisch. Auf dem Sessel. Im Bett. Dieser Umstand allein, sagt der Richter, sei Strafe genug.
Dieser Text erschien erstmals am 12. November 2020. Nun wurde er in der Kategorie "Bestes lokales Stück" für den Theodor-Wolff-Preis nominiert.
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