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Nördlingen: Falsche Todesanzeige: Polizei beendet Ermittlungen

Nördlingen

Falsche Todesanzeige: Polizei beendet Ermittlungen

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    Seit Mitte 2019 soll ein Nördlinger Schüler seinen Mitschülern das Leben zur Hölle gemacht haben.
    Seit Mitte 2019 soll ein Nördlinger Schüler seinen Mitschülern das Leben zur Hölle gemacht haben. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbol)

    Die Kriminalpolizei Dillingen will spätestens Ende Januar ihre Ermittlungen im Cybermobbing-Fall an der Nördlinger Realschule Maria Stern beenden. Die Auswertung der elektronischen Datenträger steht nach Angaben des Kripo-Leiters Michael Lechner kurz vor dem Abschluss. Auch die Befragungen an der Schule seien mittlerweile abgeschlossen.

    Sobald der Ermittlungsbericht vorliegt, entscheidet die Augsburger Staatsanwaltschaft, ob und wann es zu einer Anklage gegen den 14-Jährigen kommt, der über Monate hinweg Mitschüler im Netz drangsaliert und zum Schluss eine falsche Todesanzeige für eins seiner Opfer in unserer Zeitung veröffentlicht haben soll. Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai will keine Spekulationen dazu anstellen, wann die Entscheidung fällt. Natürlich hänge das auch vom Beschuldigten ab. Gesteht er, erleichtert das den Staatsanwälten die Arbeit.

    Cybermobbing: Schüler gesteht Großteil der Taten

    Einen Großteil der Taten hat der Jugendliche bereits eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beleidigung, Bedrohung und auch sexuellen Missbrauch von Kindern vor – er soll Links mit pornografischen Inhalten an Minderjährige versandt haben.

    Die Eltern des Tatverdächtigen haben ihren Sohn inzwischen von der katholischen Privatschule abgemeldet. Damit hat die Schule keine Möglichkeit mehr, ihn für seine Taten zu belangen. Die Familie ist mit ihrem Schritt der Schule zuvorgekommen.

    Schule in Nördlingen kommt zur Ruhe

    Denn Peter Kosak, Leiter des Schulwerks der Diözese Augsburg, erklärt auf Nachfrage: „Im Fall einer Anklage hätten auch wir keine andere Wahl gehabt, als den Schulvertrag zu kündigen.“ Das geht an Privatschulen relativ leicht. Anders als staatliche Einrichtungen entscheidet der Träger selbst, wer den Unterricht besuchen darf. Verstößt ein Schüler gegen den Vertrag zwischen Schule und Eltern, kann ihm „gekündigt“ werden.

    Im Schulhaus ist nach den Weihnachtsferien Ruhe eingekehrt. „Die Situation in der Klasse hat sich sehr beruhigt“, sagt Kosak. „Aber natürlich hat die Schulsozialarbeiterin noch immer ein Auge auf die Klasse – besonders darauf, wie es den Opfern geht.“

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