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Neues Gerichtsurteil: Rumänen haben Hartz-IV-Anspruch: Politiker warnen vor Ansturm aus Osteuropa

Neues Gerichtsurteil

Rumänen haben Hartz-IV-Anspruch: Politiker warnen vor Ansturm aus Osteuropa

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    Ein bedürftige Frau bittet in einer deutschen Fußgängerzone um Almosen: Die Diskussion über den Zustrom sogenannter Armutsflüchtlinge wird nach einem Urteil des Landessozialgerichts NRW stärker.
    Ein bedürftige Frau bittet in einer deutschen Fußgängerzone um Almosen: Die Diskussion über den Zustrom sogenannter Armutsflüchtlinge wird nach einem Urteil des Landessozialgerichts NRW stärker. Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

    Politiker und Vertreter von Städten und Kommunen blicken mit Sorge auf den 1. Januar 2014. An diesem Tag genießen Rumänen und Bulgaren die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in allen Ländern der Europäischen Union - auch in Deutschland.

    Für Bürger dieser Länder heißt das konkret: Sie können ab 1. Januar in der EU arbeiten, wo sie wollen. Politiker und Vertreter von Kommunen warnen daher schon seit Monaten vor einem ungeregelten Strom an Armutszuwanderung.

    Gericht: Familie aus Rumänien hat Anspruch auf Hartz IV

    Seit vergangener Woche ist diese Sorge bei vielen Vertretern weiter gewachsen. Grund ist ein Urteil des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen. Demnach haben Bürger aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen wie etwa Hartz IV. Voraussetzung: Die Zuwanderer finden hierzulande keinen Arbeitsplatz.

    Geklagt hatte eine Familie aus Rumänien, die 2009 zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen war und zunächst vom Verkauf von Obdachlosenzeitungen und von Kindergeld gelebt hatte. Der im November 2010 gestellte Hartz-IV-Antrag war aber abgelehnt worden - zu unrecht, wie das Landessozialgericht NRW nun festhielt. Es sah einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot innerhalb der EU.

    Unions-Politiker warnen vor Sozialtourismus

    Unionspolitiker und Kommunen sehen in dem Urteil ein fatales Signal. "Liberale Freizügigkeitsregelungen innerhalb der EU dürften nicht mit hohen Sozialleistungen kombiniert werden", sagte der CDU-Rechtsexperte Günter Krings.

    Der Vorsitzende der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, sagte, man müsse aufpassen, dass die zunehmende Armutseinwanderung innerhalb der EU nicht das gesamte europäische Projekt ins Wanken bringt. „Natürlich gehören Binnenmarkt und Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger in Europa untrennbar zusammen, aber wenn die europäische Solidarität ausgenutzt wird, ist es an der Zeit nachzujustieren."

    Der schwäbische Europaabgeordnete betonte weiter, dass es aktuell Schlupflöcher in den bestehenden Regeln des europäischen Binnenmarkts gebe, die offensichtlich schamlos ausgenutzt werden. Das EU-Recht besagt, dass der Anspruch auf Sozialleistungen erlischt, wenn jemand innerhalb von drei Monaten nach seiner Einreise keine Arbeit gesucht hat.

    „Deswegen melden Zuwanderer in vielen Fällen ein Gewerbe an. Als Selbstständige dürfen sie ihre Familien nachholen und haben Ansprüche auf Sozialhilfe, Krankenversicherung und Kindergeld“, so Ferber. „Die EU muss die zunehmenden Fälle von Einwanderern aus Rumänien und Bulgarien, die nicht primär wegen einer echten Arbeitsstelle kommen, ernst nehmen.“

    Wirtschaftsexperte Sinn sieht Beginn einer neuen Migrationswelle

    Der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn vom Ifo Institut für Wirtschaftsforschung in München warnte nach dem Urteil in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung  ebenfalls vor dem Beginn einer neuen Migrationswelle aus Osteuropa "Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich die neuen Regeln herumsprechen würden.“

    Jüngste Zahlen stützen die These: In Bayern zählte das Inneministerium Ende 2008 noch 27.000 Rumänen und knapp 10.000 Bulgaren. Mitte diesen Jahres waren es mit 67.000 bzw. 25.000 schon mehr als doppelt so viele.

    Beim Bayerischen Sozialministerium und dem Deutschen Städtetag hingegen verweist man darauf, dass es sich bei dem Urteil des Landessozialgerichts um eine noch nicht rechtskräftige Einzelfallentscheidung handle. Es wird damit gerechnet, dass sich das Bundessozialgericht des Falls annimmt.

    Bayerns Sozialministerin Emilia Müller betonte dennoch, man müsse mit Hochdruck daran arbeiten, die Ursachen der Armutszuwanderung zu beseitigen. "Ich sehe hier vor allem die Herkunftsländer in der Pflicht, die Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die dafür von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel auch effektiv einzusetzen."

    Rumänien und Bulgarien stehen bekanntlich Milliarden an EU-Fördermitteln zu, rufen diese jedoch nicht ab.

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