Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gerne, sie sei „die objektivste Behörde der Welt“. Das liegt daran, dass sie gesetzlich verpflichtet ist, in ihren Ermittlungen nicht nur belastende Umstände zu prüfen, sondern auch die entlastenden. Soweit die Theorie. In der Praxis haben manche Menschen, die in die Mühlen einer Strafverfolgung geraten, so ihre Zweifel, ob in ihrem Fall auch entlastende Umstände ermittelt oder berücksichtigt worden sind. Das hat in den vergangenen Jahren zu einem gewissen Trend des Begriffs „Justizopfer“ geführt und den Justizbehörden einen Vertrauensverlust eingebracht.

Diskutieren Sie mit
0 Kommentare
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden