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Neue Corona-Regeln in Bayern: Keine Kontaktdaten, 3G ausgeweitet

Corona-Regeln in Bayern

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

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    Wo die 3G-Regel für Gäste und Besucher gilt, soll 3G künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gelten.
    Wo die 3G-Regel für Gäste und Besucher gilt, soll 3G künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gelten. Foto: Sven Hoppe, dpa

    In Bayern entfällt jetzt an auf breiter Front die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Insbesondere in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen müssen Kunden und Besucher also dann wegen Corona keine persönlichen Daten mehr angeben. Das hat das Kabinett am 12. Oktober in München beschlossen.

    Neue Corona-Regeln in Bayern: Keine Kontaktdaten mehr in Gastro und Kultur

    Kontaktdaten müssen seit dem 15. Oktober 2021 nur noch in Schwerpunktbereichen mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen erfasst werden. Dazu zählen laut Kabinettsbeschluss alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik. Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte noch erfasst werden.

    3G gilt in Bayern auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt

    In sämtlichen Bereichen in Bayern, in denen die 3G-Regel gilt, müssen sich vom 19. Oktober an neben Besuchern auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt an die Regel halten. Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

    Die 3G-Regel gilt unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, Bibliotheken und in verschiedensten Freizeiteinrichtungen, etwa in Bädern und Seilbahnen. Künftig müssen sich überall dort neben den Besuchern also auch alle Mitarbeiter daran halten, wenn sie Kontakt zu den Kunden haben. Sollten Betreiber und Veranstalter nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus), dann gilt für die Mitarbeiter künftig ebenfalls die verschärfte Regel.

    Aiwanger: Weihnachtsmärkte 2021 in Bayern weitgehend ohne Einschränkungen

    Die Weihnachtsmärkte in Bayerns Städten sollen nach Darstellung von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) weitgehend ohne Corona-Beschränkung stattfinden können. "Wir wollen weder die Weihnachtsmärkte umzäunt haben, noch wollen wir dort die 3G-Regel haben", sagte Aiwanger am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts. Erst wenn Veranstaltungen im Innenraum stattfänden, müssten die Gastronomie-Regeln angewandt werden. Am Nachmittag sollte ein runder Tisch zum Thema Weihnachtsmärkte stattfinden. Er hoffe, dass die Corona-Zahlen bis zur Vorweihnachtszeit beherrschbar blieben, sagte Aiwanger. (dpa)

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