Bayern öffnet sich Stück für Stück. Am Montag werden weitere Beschränkungen aufgehoben. Urlauber dürfen bald wieder in Hotels übernachten, Vorschulkinder im Kindergarten spielen, Bierfreunde auch in den Innenräumen der Wirtschaften trinken. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Lockerungen im Überblick:
Corona-Lockerungen in Bayern: Das gilt seit Montag für Gastronomie und Tourismus
Die Biergärten haben seit 18. Mai wieder geöffnet. Jetzt folgen die Innenräume. Gute Nachrichten gibt es auch für Touristen.
Welche Regeln gelten in der Gastronomie?
Ab Montag haben auch Innenräume geöffnet. Trotzdem gelten weiterhin einige Regeln. Dazu gehört die Maskenpflicht, wenn man nicht am Tisch sitzt, und eine Abstandsregelung von 1,5 Metern. Außerdem: die namentliche Registrierung einer Person pro Gruppe. Die darf weiterhin aus maximal zwei Hausständen bestehen. Neu sind die Öffnungszeiten. Im Inneren darf jetzt bis 22 Uhr bewirtet werden.
Warum darf drinnen länger als draußen serviert werden?
Man habe zunächst vorsichtig anfangen wollen, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die begrenzte Öffnungszeit der Biergärten bis 20.00 Uhr. Je später der Abend, desto lustiger werde es, sagte er - wohl in Anspielung auf Alkoholkonsum - und das habe man in der Innengastronomie besser im Griff. Ministerpräsident Markus Söder kündigte aber auf dem CSU-Parteitag am Freitag eine Verlängerung der Öffnungszeiten für Außenbereiche "ab der Pfingstwoche" bis 22 Uhr an.
Wann öffnen Hotels?
Touristen dürfen ab dem 30. Mai wieder in Hotels und Ferienwohnungen übernachten. Dies gilt auch für Campingplätze, allerdings müssen die Wohneinheiten über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen. Mundschutzpflicht und Mindestabstand gelten auch hier. Betriebseigene Schwimmbäder, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche bleiben vorerst geschlossen. Ab 8. Juni sollen aber Freibäder wieder öffnen dürfen, sagte CSU-Chef Söder.
Was macht der Rest der Tourismusbranche?
Auch hier dürfen viele Betriebe zum Pfingstwochenende wieder mit Sicherheitsauflagen loslegen. Freizeitparks können ihre Außenbereiche öffnen, Stadt- und Gästeführungen werden erlaubt, auch touristischer Bus- und Bahnverkehr darf wieder starten und die Seilbahnen den Betrieb aufnehmen. Die Fluss- und Seenschifffahrt darf wieder Gäste befördern. Auch die Schlösserverwaltung sperrt ihre Objekte zu Pfingsten wieder auf. Nur einige Besuchermagnete wie Neuschwanstein, Linderhof oder die Residenzen in Würzburg und München müssen bis nach dem verlängerten Wochenende warten und sind erst ab dem 2. Juni wieder zugänglich.
Neue Regelungen bei der Kinderbetreuung: Die wichtigsten Fragen zu den Lockerungen
Vor allem Eltern hatten es schwer während der Coronakrise. Wer betreut die Kinder, wenn die Eltern arbeiten müssen? Schulen wurden schon unter Auflagen geöffnet, jetzt sind die Kindergärten dran. Zumindest für einige Kinder.
Wer darf in den Kindergarten und gilt weiter Notbetreuung?
Offiziell nennt sich das Vorgehen weiterhin Notbetreuung, doch alle Vorschulkinder dürfen wieder den Kindergarten besuchen - auch wenn ihre Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. Auch ihre Geschwister dürfen mitkommen, laut Familienministerin Carolina Trautner (CSU), weil dadurch keine neuen Infektionsketten aufgemacht würden. Zudem dürften Großtagespflegen wieder öffnen - mit maximal zehn Kindern, die von zwei oder drei Personen betreut werden. Ebenfalls weitermachen dürfen Waldkindergärten und ähnliche Einrichtungen, bei denen sich die Kinder die meiste Zeit im Freien aufhalten - ganz ohne Einschränkung der Jahrgänge.
Läuft die Betreuung wieder wie vor der Pandemie?
Nein, weiterhin sollen möglichst kleine und feste Gruppen gebildet werden. Kinder mit Krankheitssymptomen dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
Wann kommen die nächsten Lockerungen für Kinder?
Nach den Pfingstferien soll ein weiterer Schritt folgen, sofern die Infektionszahlen dies zulassen. Dann dürfen die künftigen Vorschulkinder zurück in die Kindergärten und Kinder, die im Herbst in den Kindergarten wechseln, zurück in die Krippe. Parallel dürfen dann auch Kinder der zweiten und dritten Klassen in die Horte.
Ab 1. Juli sollen dann wieder alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen. Dieses Zieldatum nannte Söder am Freitagabend.
Das gilt seit Montag für die Pflegeheime in Bayern
Der generelle Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird aufgehoben. Ob neue Bewohner einziehen können, sollen die Einrichtungen selbst entscheiden, unter anderem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, sagt Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Jede Einrichtung braucht dafür ein individuelles Schutzkonzept. (AZ/dpa)
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