Im Januar war die Stadt Eichstätt bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Ein Student aus dem Rheinland hatte geklagt, weil er sich von blau-weißen gestalteten Schildern für Frauenparkplätze diskriminiert und in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt gefühlt hatte. Es kam zur Verhandlung, bei der man sich einigte und bei der das Verwaltungsgericht München sich zwar nicht zur Diskriminierungsfrage äußerte, aber deutlich machte, dass die Stadt unzulässige „Fantasieschilder“ gewählt habe, die die Straßenverkehrsordnung nicht kenne. Diese müssten bis Ende Februar ausgetauscht werden. Durch Exemplare, die eine „Bitte“ verdeutlichen sollen.
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