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NSU-Terrorhelfer: Bundesgerichtshof lehnt Ralf Wohllebens Haftbeschwerde ab

NSU-Terrorhelfer

Bundesgerichtshof lehnt Ralf Wohllebens Haftbeschwerde ab

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    Ralf Wohlleben bleibt weiter in Untersuchungshaft.
    Ralf Wohlleben bleibt weiter in Untersuchungshaft. Foto: Peter Kneffel/Archiv (dpa)

    Der Beschluss erging bereits im Februar, wurde aber erst jetzt zu den Akten im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München genommen. Das Dokument lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor.

    Die Angeklagten im NSU-Prozess

    Das sind die Beschuldigten im Münchner NSU-Prozess:

    Beate Zschäpe: Sie tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

    Ralf Wohlleben: Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär mit Kontakten zur militanten Kameradschaftsszene soll Waffen für das Trio organisiert haben. Der 40-Jährige wurde am 29. November 2011 verhaftet. Nach Ansicht der Ermittler wusste er von den Verbrechen - er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

    Carsten S.: Der 35-Jährige hat gestanden, den Untergetauchten eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert zu haben. Er ist wie Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

    Andre E.: Der gelernte Maurer (35) war seit dem Untertauchen 1998 einer der wichtigsten Vertrauten des Trios und soll die mutmaßlichen Rechtsterroristen zusammen mit seiner Frau regelmäßig besucht haben. E. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

    Holger G.: Der 40-Jährige gehörte wie Wohlleben und die drei Untergetauchten zur Jenaer Kameradschaft. Er zog 1997 nach Niedersachsen um. G. spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Auch G. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

    Zur Begründung heißt es, die bisherige Beweisaufnahme bejahe den "dringenden Verdacht der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes" gegen Wohlleben.  Außerdem bestehe der "Haftgrund der Schwerkriminalität" fort. Wohlleben drohe eine hohe Haftstrafe, die im Falle einer Verurteilung eine "Untersuchungshaft von erheblicher Dauer nicht nur unwesentlich" übersteige. 

    Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, er habe die Mordwaffe vom Typ "Ceska" beschafft und als "steuernde Zentralfigur" hinter den Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gestanden. Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe. dpa

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