Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Dienstag erneut einen Befangenheitsantrag des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben gegen die Richter im NSU-Prozess abgelehnt. Wohlleben hatte den Richtern vergangene Woche vorgeworfen, sie hätten mehrere prozessuale Forderungen seiner Verteidigung aus "willkürlichen Erwägungen" abgelehnt. Dabei war es um den Vorwurf gegangen, die Akten seien unvollständig.
Wohlleben soll die wichtigste Mordwaffe organisiert haben
Wohlleben ist angeklagt, weil er nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft die wichtigste Mordwaffe des NSU vom Typ "Ceska" organisiert haben soll. Mit dieser Pistole sollen die beiden mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus rassistischen Motiven neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende erschossen haben. Beate Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios und als Mittäterin angeklagt.
In der Verhandlung am Dienstag setzte das Gericht die langwierige Vernehmung Zschäpes fort. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl formulierte weitere Nachfragen zu ihrer Aussage, die sie im vergangenen Dezember von ihrem Anwalt Mathias Grasel hatte verlesen lassen. Die Antworten will Zschäpe wiederum schriftlich liefern und von ihrem Anwalt vortragen lassen.
Anschließend verlas das Gericht zahlreiche Erkenntnisberichte von Geheimdiensten über den "Nationalsozialistischen Untergrund" und sein Umfeld. Daraus ging hervor, dass V-Leute und Observanten in den ersten Jahren nach dem Abtauchen im Jahr 1998 zahlreiche Hinweise auf den Aufenthalt der drei und auf ihre Pläne lieferten. In den Berichten war die Rede von Helfern in der rechtsextremen Szene in Chemnitz, von der geplanten Beschaffung von Waffen und von Fluchtplänen ins Ausland. dpa