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NSU-Prozess: Verfahren bis Juni unterbrochen: Zwei Angeklagte wollen reden

NSU-Prozess

Verfahren bis Juni unterbrochen: Zwei Angeklagte wollen reden

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    Die Angeklagten Andre E. (links) und Ralf Wohlleben sitzen  im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München: Der NSU-Prozess wird bis Juni unterbrochen.
    Die Angeklagten Andre E. (links) und Ralf Wohlleben sitzen im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München: Der NSU-Prozess wird bis Juni unterbrochen. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Beide kündigten in der Verhandlung am Donnerstag an, vor Gericht aussagen zu wollen. Das Verfahren geht aber erst am 4. Juni weiter.

    Nach der Antragsflut der  ersten vier Prozesstage soll bei der nächsten Sitzung des  NSU-Verfahrens am 4. Juni mit der Vernehmung der Angeklagten  begonnen werden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des Münchner  Oberlandesgerichts, Manfred Götzl, am Donnerstag an. Zugleich  entschied das Gericht, das Verfahren zu dem Kölner  Nagelbombenanschlag doch nicht abzutrennen und getrennt zu  verhandeln.

    Fünf Personen sind im NSU-Prozess angeklagt

    Vor dem OLG müssen sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate  Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des Nationalsozialistischen  Untergrund (NSU) verantworten. Der NSU, zu dem die verstorbenen Uwe  Böhnhardt und Uwe Mundlos zählten, soll für zehn Morde, zwei  Bombenanschläge und fünfzehn Banküberfälle verantwortlich sein.

    Nachdem die Verteidiger Zschäpes und des Mitangeklagten Ralf  Wohlleben eine Vielzahl von Anträgen unter anderem gegen das  Gericht, die Bundesanwaltschaft und zu Verfahrensfragen gestellt  hatten, äußerte Götzl am Donnerstag die Absicht, nun mit den  Anträgen zu einem Ende zu kommen und mit der Beweisaufnahme zu  beginnen. Die Verteidiger kündigten daraufhin zunächst keine  weiteren Anträge an.

    Zschäpe will auf keinen Fall aussagen

    Bei einer Abfrage Götzls zur Aussagebereitschaft kündigten Zschäpes  Verteidiger an, dass diese weder zu ihrem persönlichen Werdegang,  noch zu den Tatvorwürfen aussagen wolle. Auch der mitangeklagte  André E. will nicht aussagen.

    Der neben Zschäpe als einziger Angeklagter noch in  Untersuchungshaft sitzende ehemalige NPD-Funktionär Wohlleben will  zwar auch nicht persönlich aussagen. Seine Verteidiger kündigten  aber an, für ihren Mandanten eine Erklärung abgeben zu wollen. Die  beiden mutmaßlichen NSU-Helfer Holger G. und Carsten S. kündigten  an, aussagen zu wollen. Sie hatten bereits gegenüber der Polizei  umfassende Angaben gemacht.

    Der NSU-Prozess wird wegen der Pfingstferien unterbrochen

    Die Verhandlung ist planmäßig bis zum 4. Juni unterbrochen, da in  Bayern nun zweiwöchige Pfingstferien beginnen. Auch am Donnerstag  beriet das Gericht eine Reihe von Anträgen. Unter anderem lehnte  das Gericht ab, den gesamten Prozess aufzeichnen zu lassen und  Akten des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum NSU anzufordern.

    Durchsetzen konnten die Verteidiger dagegen die auch von mehreren  Nebenklägern geforderte Einsicht in eine Liste mit 129 Namen aus  dem Umfeld des NSU. Über diese Liste verfügt bisher nur der  NSU-Ausschuss des Bundestages. Bundesanwalt Herbert Diemer kündigte  an, die Liste für den Prozess zu übersenden.

    Anklägerin Anette Greger betonte am Rande des Prozesses aber, dass  es sich hierbei nicht um 129 Tatverdächtige handle. "Es ist  mitnichten so, dass es 129 Unterstützer geben würde", sagte Greger.  Es gebe insgesamt neun weitere Ermittlungsverfahren gegen  namentlich Beschuldigte.

    Das OLG entschied außerdem, den dem NSU zugerechneten  Nagelbombenanschlag in Köln von 2004 nicht abzutrennen. "Der Senat  beabsichtigt derzeit nicht, eine Abtrennung des Komplexes  Keupstraße vorzunehmen", sagte Götzl.

    Die 2011 gestorbenen mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und  Uwe Mundlos sollen 2004 in der von vielen türkischstämmigen  Migranten bewohnten Keupstraße eine Nagelbombe gezündet haben.  Dabei gab es mindestens 22 Verletzte. Eine Abtrennung des  Verfahrens wurde diskutiert, weil womöglich wegen des Anschlags  neue Nebenkläger auftreten könnten. afp/AZ/dpa 

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