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NSU-Prozess: Schlussworte: Beate Zschäpe distanziert sich von NSU-Verbrechen

NSU-Prozess

Schlussworte: Beate Zschäpe distanziert sich von NSU-Verbrechen

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    Gemeinsam mit ihren beiden mutmaßlichen Komplizen Mundlos und Uwe Böhnhardt lebte Beate Zschäpe von 1998 bis 2011 im Untergrund.
    Gemeinsam mit ihren beiden mutmaßlichen Komplizen Mundlos und Uwe Böhnhardt lebte Beate Zschäpe von 1998 bis 2011 im Untergrund. Foto: Tobias Hase, dpa (Archivbild)

    Zum Ende des NSU-Prozesses hat sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe noch einmal von den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" distanziert. Gleichzeitig entschuldigte sie sich für das Leid, das sie selber verursacht habe, und sprach den Opfer-Angehörigen ihr Mitgefühl aus. 

    "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe", sagte die Hauptangeklagte am Dienstag in ihrem rund fünfminütigen persönlichen Schlusswort vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zschäpe sagte aber auch: "Ich wollte und will die Verantwortung für die Dinge übernehmen, die ich selbst verschuldet habe und entschuldige mich für das Leid, was ich verursacht habe."

    Das Gericht will das Urteil im NSU-Prozess am 11. Juli verkünden

    Das Urteil gegen Zschäpe und vier Mitangeklagte will das Gericht am 11. Juli verkünden. Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der Nachkriegsgeschichte.

    Fahndungsbilder von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos: Seit Beate Zschäpe 1998 mit Mundlos und Böhnhardt in den Untergrund abtauchte, ist über ihr Leben so gut wie nichts bekannt.
    Fahndungsbilder von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos: Seit Beate Zschäpe 1998 mit Mundlos und Böhnhardt in den Untergrund abtauchte, ist über ihr Leben so gut wie nichts bekannt. Foto: Frank Doebert/Ostthüringer Zeitung, dpa (Archivbild)

    Die Bundesanwaltschaft hat die Höchststrafe für Zschäpe gefordert: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anklage sieht die heute 43-Jährige als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen mit Dutzenden Verletzten sowie an insgesamt 15 Raubüberfällen. Im November 2011 setzte Zschäpe zudem die letzte Fluchtwohnung des

    Im Zeitraffer: Zentrale Verhandlungstage des NSU-Prozesses

    Es war eine akribische, oft zähe Suche nach der Wahrheit im Münchner NSU-Prozess. Sie dauerte mehr als fünf Jahre und mehr als 430 Verhandlungstage. Die wichtigsten davon im Rückblick:

    6. Mai 2013: Der Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger G. beginnt. Am 14. Mai wird die Anklage verlesen.

    4. Juni 2013: Carsten S. beginnt seine Aussage. Er räumt ein, eine Waffe für den «Nationalsozialistischen Untergrund» besorgt zu haben. Zwei Tage später räumt Holger G. ein, dem NSU geholfen zu haben.

    1. Oktober 2013: Der Vater des Mordopfers Ismail Yozgat tritt als Zeuge auf: Er wirft sich auf den Boden, um die Position seines sterbenden Sohns zu beschreiben. Am Tag darauf appelliert dessen Mutter eindringlich an Zschäpe, zur Aufklärung beizutragen.

    16. Januar 2014: Der Polizist Martin A., der beinahe das elfte Todesopfer des NSU geworden wäre, sagt im Prozess als Zeuge aus.

    16. Juli 2014: Das Hickhack um Zschäpes Verteidiger beginnt: Sie gibt an, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre Pflichtverteidiger. Wenig später schmettert das Gericht ihren Antrag auf neue Anwälte ab.

    6. Juli 2015: Der Krach geht weiter - deshalb ordnet das Gericht Zschäpe einen vierten Pflichtverteidiger bei: Mathias Grasel. Ihre Alt-Verteidiger scheitern mit Versuchen, von den Mandaten entbunden zu werden. Einmal zeigt Zschäpe die drei sogar an - erfolglos.

    9. Dezember 2015: Zschäpe äußert sich erstmals vor Gericht: Am 249. Verhandlungstag verliest ihr neuer Anwalt Grasel eine Aussage. Darin räumt sie ein, von den Banküberfällen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Sie gesteht, die letzte Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben.

    16. Dezember 2015: Auch Wohlleben bricht sein Schweigen. Er bestreitet, eine der Mordwaffen, die "Ceska", beschafft zu haben.

    29. September 2016: Nach dreieinhalb Jahren ergreift Zschäpe zum ersten Mal persönlich das Wort - für eine kurze Erklärung: Sie bedauere ihr «Fehlverhalten» und sie verurteile, was ihre Freunde Mundlos und Böhnhardt den Opfern «angetan haben».

    17. Januar 2017: Der Psychiater Henning Saß bescheinigt Zschäpe volle Schuldfähigkeit; sie sei möglicherweise noch immer gefährlich.

    3. Mai 2017: Der von Zschäpes Vertrauensanwälten benannte Gutachter Joachim Bauer attestiert Zschäpe verminderte Schuldfähigkeit. Doch das Gericht lehnt Bauer später wegen befürchteter Parteilichkeit ab.

    25. Juli 2017: Die Bundesanwaltschaft beginnt mit ihrem Plädoyer.

    12. September 2017: Bundesanwalt Herbert Diemer fordert lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Zschäpe und teils lange Haftstrafen für die Mitangeklagten. Am 13. September erlässt das Gericht Haftbefehl auch gegen André E.

    15. November 2017: Nach zwei Monaten Stillstand wegen zahlreicher Befangenheitsanträge beginnen die Plädoyers der Nebenkläger - mit Frontalangriffen auf Zschäpe, aber auch auf die Bundesanwaltschaft.

    24. April 2018: Die Verteidiger-Plädoyers beginnen: Zschäpes Vertrauensanwälte weisen den Anklagevorwurf zurück, die heute 43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen, und fordern am Ende eine Haftstrafe von unter zehn Jahren.

    3. Juli 2018: Zschäpe und drei der vier Mitangeklagten äußern sich in persönlichen Schlussworten. Zschäpe distanziert sich noch einmal von den NSU-Verbrechen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl kündigt das Urteil für den 11. Juli an.

    11. Juli 2018: Nach mehr als fünf Jahren fällt das Urteil gegen Zschäpe. Sie wird vom Oberlandesgericht München zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr Verteidiger Wolfgang Heer kündigt an, Revision gegen das Urteil einzulegen...

    ... Die Mitangeklagten bekommen ebenfalls Haftstrafen: Ralf Wohlleben wird als Waffenbeschaffer für den NSU zu zehn Jahren Haft verurteilt. Holger G. zu drei Jahren, André E. zu zwei Jahren und sechs Monaten und Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe.

    Zschäpes zwei Verteidiger-Teams haben dagegen den Freispruch von allen Morden und Anschlägen gefordert: Zschäpe sei keine Mittäterin, keine Mörderin und keine Attentäterin. Von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben. Nur von Raubüberfällen will sie gewusst und diese goutiert haben. Gestanden hat sie zudem, die letzte Wohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt zu haben.

    Im Schlusswort drückte Beate Zschäpe ihr Bedauern aus

    Zschäpe sagte in ihrem Schlusswort: "Ich bedauere, dass die Angehörigen der Mordopfer einen geliebten Menschen verloren haben. Sie haben mein aufrichtiges Mitgefühl." Erst im Prozess habe sie "Stück für Stück das ganze Ausmaß der schrecklichen Taten" ihrer beiden Freunde erfasst. Zschäpe betonte erneut, sie habe keinerlei Kenntnis, warum die beiden "gerade diese Menschen" an den verschiedenen Tatorten auswählten. Zudem distanzierte sie sich erneut von rechtem Gedankengut, das keinerlei Bedeutung mehr für sie habe - weil sie "mit diesem Kapitel unwiderruflich abgeschlossen" habe.

    Zschäpe hatte sich bislang erst einmal persönlich in dem Verfahren zu Wort gemeldet, im Rahmen einer kurzen Stellungnahme im September 2016. Ansonsten äußerte sie sich nur in schriftlichen Einlassungen.

    Zschäpes Vertrauensanwälte haben eine Haftstrafe von unter zehn Jahren gefordert, ihre ursprünglichen drei Verteidiger haben die sofortige Freilassung beantragt, weil die Haftstrafe für die Brandstiftung mit der Untersuchungshaft schon abgegolten sei. Zschäpes Komplizen Uwe Mundlos und

    Auch den vier Mitangeklagten drohen lange Haftstrafen

    Auch für die vier Mitangeklagten hat die Bundesanwaltschaft teils langjährige Haftstrafen gefordert, unter anderem zwölf Jahre für den mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben, wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Wohlleben soll die "Ceska"-Pistole beschafft haben, mit der der NSU später neun Menschen ausländischer Herkunft ermordete. Seine Verteidigung hat dagegen auf Freispruch plädiert.

    Auch der Mitangeklagte André E. soll nach dem Willen der Anklage zwölf Jahre in Haft, unter anderem wegen Beihilfe zum einem der Bombenanschläge. Für Carsten S., der die "Ceska" einst zusammen mit Wohlleben beschafft haben soll, will die Bundesanwaltschaft eine Jugendstrafe von drei Jahren. Und für Holger G. fordert sie fünf Jahre wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

    Carsten S., der im Verfahren umfassend geständig war, sagte am Ende: "Ich war damals nicht ich selbst." Er sei in eine "falsche Richtung" gelaufen, habe einen Fehler gemacht. "Ich muss lernen, mit diesem Fehler zu leben. Die Schuld, die ich auf mich geladen habe, lässt sich nicht abtragen." Holger G. sagte: "Ich möchte mich nochmal aufrichtig bei den Hinterbliebenen dafür entschuldigen, dass auch mein Handeln dafür verantwortlich war, Leid über sie zu bringen." (dpa)

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