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NSU-Prozess: Regierungsbeauftragte nennt Schreddern von Akten "Skandal"

NSU-Prozess

Regierungsbeauftragte nennt Schreddern von Akten "Skandal"

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    Barbara John ist die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer.
    Barbara John ist die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer. Foto: Hannibal, dpa (Archiv)

    Vor dem Urteil im NSU-Prozess hat die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer, Barbara John, die Vernichtung von Akten zur Neonazi-Szene in Thüringen im Bundesamt für Verfassungsschutz als "Skandal erster Güte" kritisiert. Die Behörde habe damit gezeigt, dass sie "die Richtlinienkompetenz" der politischen Aufsicht für unbedeutend halte, sagte John. Das Bundesamt wird, wie alle Geheimdienste, vom Kanzleramt koordiniert. Wenige Tage vor der Schredder-Aktion im November 2011 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) volle Aufklärung der NSU-Verbrechen versprochen.

    Den NSU-Prozess, in dem die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe gemeinsam mit vier mutmaßlichen Terrorhelfern angeklagt ist, nannte John einen "Mammutprozess", der zu den "Mammutverbrechen" des "Nationalsozialistischen Untergrunds" passe. Mit der Aufklärung habe der Staat viel Aufwand getrieben, was die Familien und Hinterbliebenen auch wahrgenommen hätten.

    Lebenslange Haft für Beate Zschäpe gefordert

    Wegen Mittäterschaft an den fast durchweg rassistisch motivierten Morden und Anschlägen ihrer beiden Freunde hat die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Zschäpe beantragt. Die Verteidigung fordert dagegen Freispruch für die Terror-Anklagepunkte und höchstens zehn Jahre Gefängnis für Raubüberfälle und Brandstiftung. Das Oberlandesgericht München will das Urteil am Mittwoch verkünden.

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