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NSU-Prozess: Ralf Wohlleben muss in U-Haft bleiben: Beschwerde endgültig gescheitert

NSU-Prozess

Ralf Wohlleben muss in U-Haft bleiben: Beschwerde endgültig gescheitert

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    Ralf Wohlleben ist mit seiner Beschwerde endgültig gescheitert und muss in Untersuchungshaft bleiben.
    Ralf Wohlleben ist mit seiner Beschwerde endgültig gescheitert und muss in Untersuchungshaft bleiben. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Der mutmaßliche NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies seine Beschwerde dagegen ab und bestätigte damit einen Beschluss des Oberlandesgerichts München. An den Wertungen sei nichts zu beanstanden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 14. Juli. Wohlleben sei "des ihm vorgeworfenen Tatgeschehens weiterhin dringend verdächtig". 

    Ralf Wohlleben soll die Mordwaffe des NSU besorgt haben

    Seit seiner Festnahme im November 2011 sitzt Wohlleben in U-Haft. Die Karlsruher Richter erwarten, dass seine Haftstrafe bei einer Verurteilung diesen Zeitraum "nicht nur unwesentlich übersteigen" wird. Ihn schon einmal einzeln zu verurteilen, scheide "nach derzeitigem Sachstand" aus, heißt es weiter. (Az. StB 20/16)

    Angeklagt ist Wohlleben, weil er die Mordwaffe vom Typ "Ceska" organisiert haben soll. Mit dieser Pistole sollen die mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihre Opfer erschossen haben. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe, die als mutmaßliche Mittäterin vor Gericht steht. Sie ist die einzige Überlebende des NSU-Trios. NSU steht für "Nationalsozialistischer Untergrund". dpa

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