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NSU-Prozess: Nächster Anlauf für das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung

NSU-Prozess

Nächster Anlauf für das Plädoyer der Zschäpe-Verteidigung

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    Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt neben ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel am 13. März 2018 im Gerichtssaal im Münchner Oberlandesgericht.
    Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt neben ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel am 13. März 2018 im Gerichtssaal im Münchner Oberlandesgericht. Foto: Matthias Schrader/AP (dpa)

    Im NSU-Prozess unternimmt das Münchner Oberlandesgericht am Dienstag den nächsten Anlauf, mit dem Plädoyer der Verteidigung von Beate Zschäpe zu beginnen. Allerdings ist ungewiss, ob das Vorhaben gelingt. Ein Anwalt hat auf eigene Initiative einen Zeugen zum Verfahren geladen.

    Bereits seit Monaten versucht das Gericht, die Verteidiger von Beate Zschäpe für ihre Schlussvorträge aufzurufen, was bisher aber misslang. Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Mann aus Zwickau. Geladen hat ihn Rechtsanwalt Daniel Sprafke, der seit wenigen Wochen den Mitangeklagte André E. verteidigt. Sprafke sagte auf Anfrage, er habe dem Zeugen die Ladung ordnungsgemäß über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Worum es in der Sache geht, wollte er nicht beantworten und kündigte an, dazu werde er in der Verhandlung am Dienstag einen Antrag stellen.

    Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige soll eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gewesen sein und deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven. (dpa)

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