Im NSU-Prozess hat eine Kommissarin des Bundeskriminalamts über Ermittlungen berichtet, mit denen sie die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Beate Zschäpe untersuchte. Beate Zschäpe hatte erklärt, sie habe im Radio vom Selbstmord ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem missglückten Bankraub in Eisenach erfahren. Die Ermittlerin sagte dazu am Donnerstag, sie habe beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) nachgefragt, ob dort am Mittag des 4. November 2011 entsprechende Meldungen liefen. Der Sender habe das nicht mehr detailliert überprüfen können, es sei aber möglich.
Die Kommissarin ging außerdem der Frage nach, ob Zschäpe als Urheberin eines Mitschnitts von Fernsehberichten unmittelbar nach dem Kölner Nagelbombenanschlag im Juni 2004 infrage kommt. Technisch, so die Zeugin, sei das möglich gewesen. Die Videobilder, die die Polizei auf einer DVD im Brandschutt der zerstörten Fluchtwohnung des NSU-Trios fand, hätten aber auch überall sonst aufgezeichnet werden können.
Zschäpe muss sich im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München als mutmaßliche Mittäterin für alle Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten. Dazu gehören zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Das Motiv fast aller Taten soll Fremdenhass gewesen sein.