Der NSU-Prozess drehte sich am Donnerstag um einen Zeugen aus der mutmaßlichen Unterstützerszene des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Das Münchner Oberlandesgericht hat zunächst vergeblich versucht, den Zeugen zu einer Aussage zu bewegen.
NSU-Prozess: Zeuge ein Mitglied der Hammerskins?
Die Angeklagten im NSU-Prozess
Das sind die Beschuldigten im Münchner NSU-Prozess:
Beate Zschäpe: Sie tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
Ralf Wohlleben: Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär mit Kontakten zur militanten Kameradschaftsszene soll Waffen für das Trio organisiert haben. Der 40-Jährige wurde am 29. November 2011 verhaftet. Nach Ansicht der Ermittler wusste er von den Verbrechen - er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
Carsten S.: Der 35-Jährige hat gestanden, den Untergetauchten eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert zu haben. Er ist wie Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
Andre E.: Der gelernte Maurer (35) war seit dem Untertauchen 1998 einer der wichtigsten Vertrauten des Trios und soll die mutmaßlichen Rechtsterroristen zusammen mit seiner Frau regelmäßig besucht haben. E. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.
Holger G.: Der 40-Jährige gehörte wie Wohlleben und die drei Untergetauchten zur Jenaer Kameradschaft. Er zog 1997 nach Niedersachsen um. G. spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Auch G. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.
Zu Beginn des Verhandlungstages im NSU-Prozess hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Zeugen gleich gefragt, ob er Mitglied der "Hammerskin"-Organisation sei. Der Zeuge verweigerte jedoch die Antwort. Die Hammerskins gelten als militant, ihre Struktur als konspirativ.
Der Anwalt des Zeugen verwies auf das - wie er es nannte - Zeugnisverweigerungsrecht. Nach dem Aussageverweigerungsrecht darf ein Zeuge einzelne Fragen unbeantwortet lassen, wenn er sich sonst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde. Der Anwalt begründete seinen Hinweis damit, dass die Staatsanwaltschaft Dresden früher einmal geprüft habe, ob es sich bei den "Hammerskins" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Allerdings wurde dieses Ermittlungsverfahren eingestellt. Der Zeuge selber erklärte, er wolle nicht aussagen, weil das seinem "Wertegefühl" widerspreche.
Die Verteidigung des mitangeklagten Ralf Wohlleben unterstützte den Zeugen bei seinem Versuch, nicht auszusagen und lieferte sich teils hitzige Wortgefechte mit Gericht, Bundesanwaltschaft und Nebenklägern. In einer früheren Sitzung hatte das Gericht dem Zeugen eine Ordnungsstrafe angedroht. Nach der Mittagspause sollte die Verhandlung fortgesetzt werden. dpa/AZ