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NSU-Prozess: Finale im NSU-Prozess - ein Rückblick

NSU-Prozess

Finale im NSU-Prozess - ein Rückblick

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    Der NSU-Prozess beschäftigt die Justiz schon seit über fünf Jahren. Hauptangeklagte ist die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe.
    Der NSU-Prozess beschäftigt die Justiz schon seit über fünf Jahren. Hauptangeklagte ist die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Der NSU-Prozess gehört zu den längsten Gerichtsverhandlungen der jüngsten Geschichte. An diesem Mittwoch war der 432. Verhandlungstag am Oberlandesgericht in München. Die Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl und Anja Sturm halten ihre letzten Plädoyers. 

    Worum geht es im NSU-Prozess?

    Seit Mai 2013 läuft der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Der NSU ist eine rechtsextreme terroristische Vereinigung und formierte sich 1999. Seitdem verübte die Terrorgruppe zahlreiche Morde aus fremdenfeindlichen Motiven. Sie flog 2011 auf. Kurz vor der Festnahme nahmen sich Uwe Mundlos und sein Komplize Uwe Böhnhardt das Leben.

    Wer sind die Angeklagten im NSU-Prozess?

    Hauptangeklagte im Prozess ist die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe (43). Ihr wird die Mittäterschaft an insgesamt zehn Morden, mehreren Mordversuchen, Sprengstoffanschlägen und Raubüberfällen vorgeworfen. Mitangeklagt sind vier weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer: Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E.

    Wohlleben, der ehemalige Vizechef der Thüringer NPD, soll die Mordwaffe - eine Ceska 83 - besorgt haben. Ihm wird damit Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

    Wer waren die Opfer des NSU?

    Zwischen 2000 und 2007 sollen die Mitglieder des NSU zehn Menschen umgebracht haben – darunter acht türkischstämmige und ein griechischstämmiger Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Die Opfer wurden nach bisherigen Ermittlungen aus nächster Nähe erschossen. Hinzu kamen zwei Sprengstoffanschläge mit insgesamt 23 Verletzten. 

    Welches Strafmaß hat Beate Zschäpe zu erwarten?

    Die Bundesanwaltschaft fordert die Höchststrafe für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe: lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die beiden Verteidiger-Teams fordern maximal zehn Jahre Haft beziehungsweise ihre sofortige Freilassung.

    Warum dauerte der Prozess bisher so lange?

    Die Verhandlung ist ein Mammutverfahren. Das zeigte sich schon zu Prozessbeginn allein anhand des Aktenmaterials mit 280.000 Seiten, abgeheftet in mehr als 600 Ordnern. Zusätzlich dauerte es, bis alle 816 Zeugen und Sachverständige vor Gericht geladen und gehört wurden. Hinzu kommen viele Prozessverzögerungen, weil sich Beate Zschäpe mit ihren Pflichtverteidigern überworfen hatte.

    Schauplatz des NSU-Prozesses ist das Oberlandesgericht in München.
    Schauplatz des NSU-Prozesses ist das Oberlandesgericht in München. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm versuchen seit drei Jahren vergeblich, sich aus ihrer Rolle als Pflichtverteidiger zu befreien. Das Gericht lehnte diese Anträge ab. Zuletzt versuchten Heer, Stahl und Sturm Ende Februar 2018, erneut einen solchen Entpflichtungsantrag durchzusetzen. Zschäpe bekam daher Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger und den Rechtsanwalt Hermann Borchert an die Seite gestellt.

    Was kostet der NSU-Prozess bisher?

    Seit Beginn des Prozesses 2013 summierten sich bisher Kosten von mehr als 2,7 Millionen Euro. Darunter fallen beispielsweise die Ausgaben für den Umbau des Sitzungsaals und Sicherheitsvorkehrungen, Ausgaben für das Bewachungspersonal sowie den Sanitätsdienst. Hinzu kommen die Kosten und Ausgaben für Pflichtverteidiger und Anwälte der Nebenkläger, die die Staatskasse zunächst auslegt. Diese belaufen sich auf mehr als 20 Millionen Euro, sagt Gerichtssprecher Florian Gliwitzky.

    Heute, am 13. Juni hält Anja Sturm das letzte Plädoyer. Wie geht es danach weiter?

    Das Gericht wird sich nach den Plädoyers mit den Beweisanträgen der Zschäpe-Verteidiger befassen. Vier Anträge wurden bereits gestellt. Anschließend folgen die letzten Worte der Angeklagten und dann das Urteil - wenn alles planmäßig läuft.

    Das waren die wichtigsten Stationen im NSU-Prozess:

    6. Mai 2013 Der Prozess gegen Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. beginnt.

    16. Juli 2014: Zschäpe gibt an, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre drei Pflichtverteidiger. Wenige Tage später schmettert das Gericht ihren Antrag auf neue Anwälte ab.

    9. Dezember 2015: Zschäpe bricht ihr Schweigen. Am 249. Verhandlungstag verliest ihr neuer Anwalt Grasel eine Aussage. Darin räumt sie ein, von den Banküberfällen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Sie gesteht, die letzte Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben.

    29. September 2016: Nach dreieinhalb Jahren ergreift Zschäpe zum ersten Mal persönlich das Wort - für eine kurze Erklärung. Sie bedauere ihr "Fehlverhalten", sagt sie, und sie verurteile, was ihre Freunde Mundlos und Böhnhardt ihren Opfern "angetan haben".

    17. Januar 2017: Der psychiatrische Sachverständige Henning Saß ist am Zug. Er bescheinigt Zschäpe am Ende volle Schuldfähigkeit - und macht deutlich, sie sei möglicherweise noch immer gefährlich.

    3. Mai 2017: Der von Zschäpes Vertrauens-Anwälten benannte Gutachter Joachim Bauer attestiert Zschäpe verminderte Schuldfähigkeit. Doch das Gericht lehnt Bauer später wegen befürchteter Parteilichkeit ab.

    18. Juli 2017: Der Vorsitzende Richter schließt die Beweisaufnahme.

    6. Juni 2018: Die ursprünglichen drei Verteidiger der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben eine sofortige Freilassung ihrer Mandantin gefordert. Zu Beginn seines Plädoyers sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer, Zschäpe sei „keine Terroristin, keine Mörderin und keine Attentäterin“.  

    13. Juni 2018: Es geht in die Schlussphase des NSU-Prozesses.Pflichtverteidigerin Anja Sturm hält das letzte Plädoyer. Ihrer Ansicht nach ist Zschäpe kein Mitglied der NSU-Terrorzelle. An den nächsten Verhandlungstagen entscheidet das Gericht über die Beweisanträge der Zschäpe-Verteidiger.

    Die Bundesanwaltschaft fordert die Höchststrafe für die Angeklagte Beate Zschäpe: lebenslange Haft.
    Die Bundesanwaltschaft fordert die Höchststrafe für die Angeklagte Beate Zschäpe: lebenslange Haft. Foto: Matthias Schrader
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