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NSU-Prozess: Beate Zschäpe darf nicht mehr vor jedem Prozesstag fotografiert werden

NSU-Prozess

Beate Zschäpe darf nicht mehr vor jedem Prozesstag fotografiert werden

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    Die Angeklagte Beate Zschäpe muss sich in Zukunft nicht mehr an jedem Prozesstag fotografieren lassen.
    Die Angeklagte Beate Zschäpe muss sich in Zukunft nicht mehr an jedem Prozesstag fotografieren lassen. Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat vor dem Oberlandesgericht München einen juristischen Erfolg errungen. Zschäpe muss sich künftig pro Monat nur noch an zwei Verhandlungstagen vor Prozessbeginn filmen und fotografieren lassen, entschied der Vorsitzende Richter Manfred Götzl auf Antrag der Verteidiger Zschäpes, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht Zschäpes zugrunde.

    Das sind die Verteidiger von Beate Zschäpe

    Als «Sturm, Stahl und Heer» gehören die Anwälte von Beate Zschäpe neben den Angeklagten zu den prominentesten Beteiligten im NSU-Prozess. Vor allem ihre martialisch klingenden Namen ließen zu Beginn der Verhandlung aufhorchen.

    Wolfgang Heer: Im NSU-Prozess ist er der Wortführer der Zschäpe-Verteidigung. Zunächst hatte er das Mandat allein übernommen, seine Kollegen kamen später hinzu.

    Mit zahllosen Anträgen brachte er vor allem zu Beginn der Verhandlung die Nebenkläger gegen sich auf. Heer ist kein Mitglied einer Partei und betonte zu Prozessbeginn:_«Das ist kein politisches Verfahren. Es geht darum, dass die Vorwürfe strafrechtlich untersucht werden.»

    Geboren wurde er 1973 in Köln. Dort studierte er auch Rechtswissenschaften. Sein Schwerpunkt lag nach Angaben auf der Homepage seiner Kölner Kanzlei, die er gemeinsam mit seiner Kollegin Sturm führt, von Anfang an auf dem Strafrecht. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

    Wolfgang Stahl: Im Zschäpe-Mandat sieht er auch eine Karrierechance, wie er zu Beginn des Prozesses selbst sagte. «Dies ist aus Verteidigersicht ein ähnlich bedeutendes Verfahren wie die RAF-Verfahren in den 70er Jahren», erklärte er.

    In den Scharmützeln mit dem Vorsitzenden Richter hat er auch schon mal wutentbrannt den Verhandlungssaal verlassen.

    Stahl ist Fachanwalt für Strafrecht und nach Angaben seiner Koblenzer Kanzlei ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Seine Schwerpunkte liegen demnach eigentlich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er ist FDP-Mitglied und Oberstleutnant der Reserve und bearbeitete viele Jahre Wehrstraf- und Wehrdisziplinarsachen der Bundeswehr.

    Anja Sturm: Anja Sturm wurde nach Angaben auf der Homepage ihrer Kanzlei 1970 in Ithaca in den USA geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth und Kiel und machte sich 1999 als Anwältin in Berlin selbstständig, seit 2003 ist sie Fachanwältin für Strafrecht.

    Nach der Geburt ihrer Kinder ging sie 2004 nach München. Seit 2012 arbeitete sie in einer renommierten Berliner Kanzlei - bis sie das Zschäpe-Mandat übernahm.

    Ein Jahr später wechselte Anja Sturm in eine gemeinsame Kanzlei mit ihrem Kollegen Heer in Köln. Ihre Berliner Kanzlei soll sie zuvor für ihre Mandatsübernahme im Fall Zschäpe kritisiert haben. Mitglied einer Partei ist sie nicht.

    «Als Verteidigerin reizt mich das Gefühl, einer der Übermacht des Staates ausgelieferten Person mit rechtlichen Mitteln beizustehen», sagte Sturm. «Auch Frau Zschäpe befindet sich in einer solchen Position.» dpa

    Die 40-jährige Zschäpe steht wegen der Mordserie mit zehn Toten und weiterer Taten, die der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zugerechnet werden, zusammen mit vier mutmaßlichen NSU-Helfern seit Mai 2013 in München vor Gericht. Bisher waren zu Beginn jedes Verhandlungstages Ton-, Film- und Bildaufnahmen möglich.

    Zschäpe steht im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München

    Der Vorsitzende Richter kam den Angaben zufolge nun zu dem Schluss, dass dies in die Persönlichkeitsrechte Zschäpes eingreifen. Zschäpe und die Mitangeklagten stellten sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit, für sie spreche zugleich die Unschuldsvermutung.

    Zudem sei eine mögliche Stigmatisierung und Prangerwirkung durch die Medienberichterstattung zu berücksichtigen, heißt es in der vom Oberlandesgericht München veröffentlichten Verfügung des Richters. Eine Bildberichterstattung könne zu einem stärkeren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht führen als eine Berichterstattung ohne Bild.

    Da die Medien an den bisher knapp 190 Verhandlungstagen jeden Tag die Möglichkeit für Aufnahmen hatten, sei es ihnen nun zumutbar, auf aktuelles Archivmaterial zurückzugreifen, heißt es in der Verfügung weiter. Diese sieht vor, dass nur noch am ersten und siebten Verhandlungstag eines Monats im Gerichtssaal gefilmt und fotografiert werden darf.

    Damit sind Aufnahmen nur noch in einem kleineren Anteil der Prozesstage möglich - in den kommenden Monaten wird zwischen acht und zwölf Tagen pro Monat verhandelt. In Phasen von besonderer Bedeutung wie etwa den Plädoyers oder dem Urteil sind den Angaben zufolge aber zusätzliche Aufnahmen möglich.

    Der Verhandlungstag am Dienstag musste wegen einer Erkrankung Zschäpes abgesagt werden. Das Verfahren soll nun am Mittwoch fortgesetzt werden. afp

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