Augsburg Das bayerische Justizministerium hat gestern bestätigt, dass der mutmaßliche Polizistenmörder Rudi R. im August 1990 als damals 35-Jähriger an einer Häftlingsmeuterei in der JVA Straubing beteiligt war. Damals besetzten etwa 100 Häftlinge das Dach eines elf Meter hohen Gefängnisgebäudes. Hintergrund war, dass es in Straubing schon seit Monaten gärte. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags hatte im Frühjahr 1990 ermittelt, nachdem Gefangene Missstände bemängelt hatten, im Juli gab es eine erste kleinere Revolte. Am 3. August 1990 eskalierten die Geschehnisse: Etwa 100 der insgesamt 800 Häftlinge enterten nach dem Hofgang das Dach des Gebäudes und weigerten sich, herunterzukommen. Offenbar ging es ihnen um eine Verbesserung der Haftbedingungen.
Die Polizei räumte das Dach. Mehrere Häftlinge ließen sich freiwillig abführen, andere leisteten Widerstand, darunter Rudi R., der damals wegen Mordes an einem Polizisten in Augsburg 1975 in Haft saß. In einer ersten Darstellung hieß es, R. habe versucht, einen Polizisten vom Gefängnisdach zu werfen. Der Häftling müsse nun mit einem Verfahren wegen Mordversuchs rechnen. Doch im Verlauf der weiteren Ermittlungen ergab sich ein anderes Bild. Die Regensburger Staatsanwaltschaft klagte R. lediglich wegen Widerstands an. Offenbar hatte R. versucht, einem Polizisten den Schlagstock wegzunehmen, und war dabei gestolpert. Der Beamte gab an, er habe den Eindruck gehabt, R. wolle ihn zur Dachkante ziehen. Der Vorfall spielte sich etwa zwei Meter vom Abgrund entfernt ab. Ein weiterer Polizist überwältigte R. daraufhin.
In R.s Fall wurde das Verfahren eingestellt, weil die zu erwartende Strafe im Verhältnis zu seinem Lebenslänglich keine Rolle gespielt hätte.