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Kempten: Mutmaßliche Einbrecher schweigen nach Mord in Lindau

Kempten

Mutmaßliche Einbrecher schweigen nach Mord in Lindau

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    Ein 37 Jahre alter Mann steht im Landgericht vor seinen Anwältinnen. Der Mann soll laut Anklage mit einem bisher unbekannten Komplizen in das Haus eines Rentners eingebrochen sein und den 76-Jährigen umgebracht haben. Auf der Anklagebank sitzt bereits der Mitangeklagte, der das Fluchtauto gefahren haben soll.
    Ein 37 Jahre alter Mann steht im Landgericht vor seinen Anwältinnen. Der Mann soll laut Anklage mit einem bisher unbekannten Komplizen in das Haus eines Rentners eingebrochen sein und den 76-Jährigen umgebracht haben. Auf der Anklagebank sitzt bereits der Mitangeklagte, der das Fluchtauto gefahren haben soll. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Ein 37-jähriger Mann muss sich seit Dienstag vor der Großen Strafkammer des Kemptener Landgerichts wegen Mordes verantworten. Einem zehn Jahre jüngeren mutmaßlichen Komplizen wirft die Staatsanwaltschaft versuchten schweren Bandendiebstahl vor. Beide Männer gehören zu einer ungarischen Minderheit in Rumänien. Zusammen mit Landsleuten hätten sie sich zum Betteln in Deutschland aufgehalten, heißt es in der Anklageschrift.

    In der Nacht zum 9. März 2017 soll der Hauptangeklagte mit einem unbekannten Komplizen in das Haus eines 76 Jahre alten Rentners in Lindau-Zech eingebrochen sein. Sie wurden vom Bewohner des Hauses bemerkt und beim Diebstahl gestört. Daraufhin soll der 37-Jährige auf den Rentner losgegangen sein.

    Er habe ihm den Kiefer gebrochen und anschließend gewürgt, bis er starb. Dann hätten die Männer das Haus in Brand gesetzt, um das Verbrechen zu vertuschen, sagte der Staatsanwalt. Der jüngere Angeklagte soll seinen Landsmann mit einem Auto zum Tatort gefahren haben. Der andere Mittäter – es handelt sich laut Anklage um einen nicht näher bekannten „Adrian“ – ist bis heute auf der Flucht.

    Verteidigerin: Viele Beweise dürfen nicht verwertet werden

    Am ersten Verhandlungstag machte der Hauptangeklagte keine Angaben. Die Verteidigerin des Haupttäters erläuterte in einem langen Vortrag, warum ihrer Meinung nach viele Beweise, die gegen ihren Mandanten sprechen, nicht verwertet werden dürfen. Deshalb solle auf die Vernehmung mehrerer Zeugen verzichtet werden.

    Im juristischen Sinne bestehe ein sogenanntes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot. Dabei gehe es unter anderem um Aussagen, die durch „staatlich veranlasstes Bespitzeln“ von Mithäftlingen des Angeklagten gewonnen worden seien. Denen habe man sogar Geld für Aussagen geboten. Die Verteidigerin sprach in diesem Zusammenhang von „rechtswidrig gewonnenen Beweismitteln“. Ob das der Fall sei, müsse die Hauptverhandlung ergeben, erklärte der Vorsitzende Richter.

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