Kein Schmerzensgeld für Fritz Wepper: Comedian Atze Schröder muss nicht an den Schauspieler zahlen. Das hat das Münchner Landgericht am Donnerstag entschieden.
Fritz Wepper fühlte sich von Atze Schröder beleidigt
Fritz Wepper sah sich von Äußerungen aus Atze Schröders Bühnenprogramm beleidigt. Atze Schröder hatte sich darin über die Beziehung Weppers zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann lustig gemacht. Der Schauspieler und seine Anwälte forderten deshalb 25 000 Euro Schmerzensgeld. Vor Gericht konnte er sich damit nicht durchsetzen. Gründe für das Urteil lägen noch nicht vor, sagte eine Gerichtssprecherin.
Schmerzensklage und einstweilige Verfügung versucht
Fritz Wepper hatte neben der Schmerzensgeldklage auch versucht, eine einstweilige Verfügung gegen Schröder zur erwirken. Damit sollte der Comedian gezwungen werden, bestimmte Behauptungen zu unterlassen. Wepper konnte sich aber nicht in allen strittigen Fragen durchsetzen. Zwar darf Schröder Reaktionen seines Publikums auf Äußerungen über den Schauspieler nicht mehr wiederholen. Wepper muss sich nach dem gerichtlichen Beschluss aber weiterhin die Behauptung gefallen lassen, der Schauspieler selbst habe die Beziehung mit Kellermann in die Öffentlichkeit gebracht.
Schröder gegen Wepper: Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht
"Es streiten zwei Grundrechte", sagte Richter Peter Lemmers während der Verhandlung am Vortag: Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht. Er könne zwar nachvollziehen, dass sich der Schauspieler von Schröders Äußerungen verletzt fühle, sagte er. Allerdings seien alle Textpassagen in Schröders Programm "erkennbar satirisch gemeint". Auch Schröders Verteidiger beriefen sich auf die Freiheit der Satire. Weppers Anwalt Norman Synek hatte dagegen bereits am Mittwoch angekündigt, im Falle einer Niederlage vor Gericht in Berufung gehen zu wollen. dpa/AZ