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Münchner Kunstfund: Gurlitt-Bilder: Bayerns Justizminister will öffentliche Ausstellung

Münchner Kunstfund

Gurlitt-Bilder: Bayerns Justizminister will öffentliche Ausstellung

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    Münchner Kunstfund: Hans Christophs "Paar" von 1924 ist eines der Bilder, die bei Gurlitt gefunden wurden.
    Münchner Kunstfund: Hans Christophs "Paar" von 1924 ist eines der Bilder, die bei Gurlitt gefunden wurden. Foto: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa

    Der Münchner Kunstfund als Ausstellung? Wenn es nach Winfried Bausback von der CSU geht, soll dies Realität werden. Bayerns Justizminister hat vorgeschlagen, im Zuge einer "gütlichen  Einigung" einen Teil der Werke im Besitz des Kunsthändlersohnes  Cornelius Gurlitt öffentlich auszustellen.

    "Man könnte zum Beispiel  - jedenfalls für einen Teil der Bilder - an etwas im Sinne einer  Stiftungslösung denken, mit der Kunstwerke, die offensichtlich von  größtem kunsthistorischem Interesse sind, auch der Öffentlichkeit  zugänglich gemacht werden könnten", sagte Bausback der "Welt am Sonntag".

    Münchner Kunstfund als Ausstellung? Bausback will Lösung finden

    HANDOUT - Max Liebermann: «Reiter am Strand», Gemälde, 1901. Das Bild ist eines von 25 Werken aus dem spektakulären Münchner Kunstfund, die seit 11.11.2013 online einsehbar in der Lostart-Datenbank aufgelistet sind und bei denen laut Behördenangaben «der begründete Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug» besteht. Foto: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa (Nur zur redaktionellen Verwendung bei Urhebernennung und nur im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung) +++(c) dpa - Bildfunk+++
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    Die Behörden haben 25 Werke aus dem spektakulären Münchner Kunstfund in der Lostart-Datenbank aufgelistet, bei denen «der begründete Verdacht auf NS-Verfolgungsbedingten Entzug» besteht.

    Als Ansprechpartner für den 80-Jährigen schlägt Bausback die  ehemalige Ministerialdirektorin beim Beauftragten der  Bundesregierung für Kultur und Medien, Ingeborg Berggreen-Merkel,  vor, die bereits mit dem Fall befasst ist und bereits ihre  Gesprächsbereitschaft erklärt hatte.

    In einer gütlichen Einigung könnte "viel in den Blick genommen  werden", auch die Berücksichtigung berechtigter Rückgabeforderungen  oder die Frage, wie die Bilder nach Abschluss des Verfahrens sicher  verwahrt werden können. "Es wäre doch gut, wenn man eine Lösung  fände, mit der alle Beteiligten leben können", sagte Bausback. "Den  Dialog sollte man in Ruhe zwischen den Beteiligten führen." Für die  Ausgestaltung dieser Stiftung gebe es "unterschiedliche  vorstellbare Modelle".

    Cornelius Gurlitt soll nicht straffrei davonkommen

    Gleichzeitig betonte Bausback, dass eine gütliche Einigung nicht  vor weiteren Ermittlungen schützen könne: "Das Ermittlungsverfahren  muss davon natürlich getrennt werden. Ein 'Kuhhandel',  Strafffreiheit gegen Bilder, ist in einem Rechtsstaat nicht  darstellbar. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun".

    Die Kritik an der Rückgabe kann Bausback nachvollziehen: "Ich habe  natürlich vollstes Verständnis für die Besorgnis des Zentralrats  der Juden mit Blick auf mögliche Ansprüche von Menschen, denen ihr  Eigentum im Zusammenhang mit Flucht und Verfolgung durch die  nationalsozialistische Terrorherrschaft entzogen wurde", sagte der  CSU-Politiker. "Ich sehe auch deshalb meine Aufgabe darin, auf eine  einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten." (AZ/afp)

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