Urteil im Prozess um die dritte Startbahn am Münchner Flughafen: Am Mittwoch soll die richterliche Entscheidung nach fast einem Jahr Prozess fallen. Dabei geht es um die Frage: Ist die Baugenehmigung für die milliardenteure dritte Startbahn rechtmäßig oder nicht?
Beklagt ist der Freistaat Bayern, der die Baugenehmigung erteilte. Die am 20. März 2013 begonnene Beweisaufnahme war nach 46 Verhandlungstagen am 15. Januar zu Ende gegangen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss entscheiden, zahlreiche Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleute klagen gegen die vier Kilometer lange Startbahn, auf der stündlich bis zu 30 Flugzeuge starten oder landen könnten.
Startbahn-Gegner finden dritte Startbahn überflüssig
Für den Freistaat beantragte die Landesanwaltschaft, die Klagen abzuweisen. Für die Startbahngegner ist die dritte Startbahn überflüssig, weil die Zahl der Starts und Landungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft bis auf den letzten Platz ausgelastet sind. Neben dem Urteil erwarten die Prozessbeteiligten auch mit Spannung, ob der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässt. Dann könnten die Verlierer die nächste Instanz ohne Umwege anrufen.
Fragen Münchner Richter den Europäischen Gerichtshof?
Lehnt der VGH dies ab, gibt es die Möglichkeit der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig müssten dann entscheiden, ob sie sich mit dem Fall beschäftigen oder nicht. Doch es gibt noch einen dritten Weg. BN-Anwalt Ulrich Kaltenegger schließt nicht aus, dass die Münchner Richter ihre Luxemburger Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) befragen, ehe sie ihr Urteil fällen.
"Falls der VGH die Begründetheit der Klagen noch nicht für erwiesen erachtet, ist es dringend geboten, das Verfahren auszusetzen, um mehrere Rechtsfragen zum Naturschutz durch den EuGH prüfen zu lassen", erläuterte der Anwalt. Erst nach Klärung dieser Fragen solle der VGH sein Urteil fällen. Die Anrufung des EuGH würde das Urteil des 8. Senats um etwa ein Jahr verzögern.
Unabhängig vom Prozess lehnte die Münchner Bevölkerung 2012 in einem Bürgerentscheid den Bau der dritten Startbahn ab. Die Landeshauptstadt als Miteigentümerin des Flughafens durfte somit dem Projekt in der Gesellschafterversammlung nicht zustimmen. Weil dort aber einstimmige Beschlüsse notwendig sind, war die Piste erst einmal auf Eis gelegt. Der Bürgerentscheid hat zwar nur ein Jahr Gültigkeit, doch sehen sich alle Rathausparteien auch längerfristig an das Votum gebunden. dpa/AZ