Im NSU-Prozess hat die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben wegen einer angeblichen "medialen Vorverurteilung" die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten gefordert. Ein faires Verfahren sei nicht mehr möglich, argumentierte Anwältin Nicole Schneiders. Die als Anwältin der Neonazi-Szene bekannte Verteidigerin warf Medien Stimmungsmache gegen ihren Mandanten vor und kritisierte, dass auch offizielle staatliche Stellen die NSU-Mordserie als Fakt betrachteten.
Als Beispiele nannte sie Trauer- und Gedenkfeiern für Opfer von Neonazi-Terror und die Tatsache, dass Straßen nach NSU-Opfern benannt worden seien, ohne darauf hinzuweisen, dass die Schuld der Terrorzelle nicht nachgewiesen sei.
Nagelbombenanschlag von Köln wird womöglich separat verhandelt
Womöglich wird auch über eine Abtrennung des dem NSU zugerechneten Nagelbombenanschlags im Jahr 2004 in Köln beraten. Weil dort viele neue Nebenkläger aufgetreten sind, regte Richter Manfred Götzl an, den Anschlag in einem gesonderten Verfahren zu verhandeln. Sollte dies vollzogen werden, würde es einen zweiten NSU-Prozess geben. Der Vorwurf im Zusammenhang mit diesem Anschlag könnte auf versuchtem Mord lauten.
Die 2011 verstorbenen mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sollen vor einem Friseursalon in der Kölner Keupstraße, die als Zentrum türkischen Lebens in der Domstadt gilt, ein Fahrrad mit einer auf dem Gepäckträger montierten Nagelbombe abgestellt und die Bombe kurz danach zur Explosion gebracht haben. Durch die Detonation gab es viele Verletzte, der Friseursalon wurde zerstört. afp